Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. September das Insolvenzverfahren in Sachen Magellan eröffnet und den vorläufigen Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei Reimer in Hamburg mit der weiteren Verwaltung betraut. Vorausgegangen war ein Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung am 30. Mai dieses Jahres. Rund 9.000 Privatanleger haben bei Magellan rund 350 Millionen Euro in Containereigentum angelegt. Dass es sich um Container handelt scheint unstrittig, unklar ist hingegen offenbar die Eigentumsfrage.

Keine Auszahlungen. In einem Anlegerschreiben zwei Wochen zuvor, teilte Borchardt den Magellan-Investoren bereits mit, dass sie sich auf ein langes Verfahren einstellen müssen und einstweilen keine Aussicht auf zeitnahe Auszahlungen besteht. Das sah vor acht Wochen noch anders aus. Da hieß es seitens Magellan und dem Insolvenzverwalter, dass die Containermieten im Wesentlichen planmäßig fließen und dass mit einer ersten Auszahlung an die Anleger im Laufe der zweiten Jahreshälfte rechnen könnten.

Hintergrund der Vertröstung ist, dass die Vertragslage offenbar schwieriger ist, als zunächst angenommen und vor allem wohl einiges vielschichtiger und problematischer als es dem Vertrieb und den Angern in den vergangenen Jahren dargestellt wurde: Während die Anleger glaubten, sie wären rechtmäßige Eigentümer der Container, ist der Insolvenzverwalter, der sich dabei auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle stützt, inzwischen der Meinung, die Anleger seien nicht die Eigentümer und dementsprechend auch nicht direkt die Begünstigten der Mietzahlungen. Bei den Containern würde es sich also nicht um aus der Insolvenzmasse auszusonderndes Eigentum Dritter, nämlich der Anleger, handeln. Entsprechend würde sich die Anspruchsgrundlage der Anleger ändern: Sie lautet nicht mehr auf Herausgabe ihres Eigentums, sondern auf die Leistung von Ersatz für einen erst noch zu beziffernden Schaden. Bis Gerichte diese Frage verbindlich geklärt haben, können Jahre vergehen und so lange, teilt der Insolvenzverwalter mit, können keine Mietzahlungen an die Anleger erfolgen.

Gläubigerversammlung. Das Amtsgericht Hamburg hat die Gläubigerversammlung auf den 18. Oktober 2016 angesetzt. Bis dahin müssen alle Gläubiger Ihre Forderungen gegenüber Magellan beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Der hat mit jüngstem Schreiben vom 8. September zudem erklärt, dass er nicht an Magellans statt in bestehende Verträge eintreten wird, wodurch "die beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen entfallen und an deren Stelle ein Schadenersatzanspruch tritt, den Sie [die Anleger] zur Insolvenztabelle anmelden können." Auf der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter Bericht über seine Sicht des Stands der Dinge erstatten und es soll darüber entschieden werden, ob Magellan liquidiert wird, oder ob nach einem Käufer gesucht wird, an den die Sanierung übertragen werden kann.