Urteil. Das OLG Koblenz hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15. Januar 2016 entschieden, dass ein Mittelverwendungskontrolleur in die Haftung genommen werden kann, "wenn er den Anleger nicht auf erhebliche regelwidrige Auffälligkeiten und prospektwidrige Umstände hingewiesen hat." Im Zusammenhang mit der Mittelverwendungskontrolle durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westaudit AG, die Vertragspartner mehrerer Dubai Fonds von Trend Capital ist, sind mehrere gleichlautende Urteile gefällt worden, die aber nicht alle veröffentlicht wurden. Mittelverwendungskontrolleur Westaudit ist verurteilt worden, den Anlegern Ersatz für Schaden zu leisten, der ihnen aus der Zeichnung der Fonds entstanden ist.

Begründung. Anders als im Mittelverwendungskontrollvertrag formuliert, warben zumindest zwei der Dubai-Fonds von Trend Capital explizit mit einer durchgängigen, also alle Zahlungsströme sowohl in Deutschland als auch in Dubai umfassenden Mittelverwendungskontrolle. Die sei aber, so die Koblenzer Richter, in Deutschland nur eingeschränkt und in Dubai gar nicht erfolgt. Es hätte am Mittelverwendungskontrolleur gelegen, die Zeichner bereits im Vorfeld darüber aufzuklären, dass ihm der Vertrag gar nicht die Handhabe dafür bietet. Anders als dem Mittelverwendungskontrolleur, der den "konzeptionell angelegten Widerspruch zwischen Emissionsprospekt und Mittelverwendungskontrollvertrag kennen musste", war es dem normalen Prospektleser nicht möglich, "die Widersprüche und Unklarheiten" zu erfassen, schreibt das Gericht.

Schadensersatzansprüche. "Mit Ausnahme des beklagten Mittelverwendungskontrolleurs", schreibt das OLG Koblenz, seien alle beteiligten Unternehmen insolvent, Fondsinitiator Frank Simon wurde vom Landgericht Koblenz wegen Veruntreuung von Anlegergeldern in Millionenhöhe rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bleibt also die Hoffnung auf Schadenersatz durch die Westaudit. Die hat indes im April 2014, also im Jahr der Klageerhebung, umfirmiert in Talu Treuhand GmbH, und die hat am 25. Februar 2016, da dürfte sie gerade Kenntnis von dem OLG-Urteil erlangt haben, das nicht zur Revision zugelassen ist, Insolvenz angemeldet. Geschäftsführer Gerhard Spielmann ist auch in den beiden Firmen Spielmann, Bollmann & Kollegen und in der Auditas GmbH aktiv, beide geschäftsansässig an derselben Adresse wie Westaudit/Talu. Für eine Presseanfrage war er nicht zu sprechen, er sei in Urlaub.

Westaudit ist auch Mittelverwendungskontrolleur und Treuhänder von Fonds der Ventafonds GmbH