Vorschlag. Die im Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) zusammengeschlossenen Immobilien-Investmentgesellschaften haben Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung offener Immobilienfonds vorgeschlagen.

Maßnahmen. Das Lösungspaket umfasst drei Bausteine für eine mögliche Aufnahme ins Investmentgesetz. Erstens soll bei Publikumsfonds, die sowohl Privatkunden als auch institutionellen Anlegern offenstehen, eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Neuanlagen institutioneller Anleger eingeführt werden. Zweitens soll die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) künftig bestimmen können, dass bei Rückgaben von fünf Prozent des Fondsvermögens innerhalb von 30 Tagen weitere Rückgaben nur mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen erfolgen wird. Drittens kann die KAG optional auch strengere Kündigungsfristen erarbeiten. Um den Bedürfnissen von Beziehern von Auszahlplänen zu entsprechen, soll der Gesetzgeber die Fortsetzung von Auszahlplänen auch während einer vorübergehenden Aussetzung der Anteilrücknahme bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Plan und Monat zulassen.

Reaktion. Der Verband reagiert mit dem Vorschlag auf die Aussetzung von Anteilsrücknahmen bei elf Fonds, nachdem es im Herbst innerhalb weniger Tage zu hohen Rückgaben insbesondere größerer Anleger und Vermögensverwalter gekommen war. Im Dezember 2008 verzeichnete offene Immobilienfonds laut BVI einen Netto-Mittelzufluss von 861 Millionen Euro. Davon entfielen 337 Millionen Euro auf die Fonds, deren Anteilrücknahme seit Ende Oktober ausgesetzt ist.