Gesellschafterversammlung soll Liquidation beschließen. Die Geschäftsführung der sechs POC-Fonds, die Ihre Assets in der kanadischen Objektgesellschaft COGI gepoolt haben, hat zu Gesellschafterversammlungen vom 8. bis 10. März in Berlin eingeladen. Auf der Tagesordnung steht neben der Feststellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 vor allem, die Liquidation der Gesellschaften zu beschließen.

Entwicklung. Als Anfang September 2015 außerordentliche Gesellschafterversammlungen der POC-Fonds stattfanden, hatte die COGI gerade den Antrag auf ein CCAA-Verfahren gestellt (Companies′ Creditors Arrangement Act). Vorausgegangen war, dass die Bank Alberta Treasury Branches (ATB), Mitte Juni 2015 ihren Kredit in voller Höhe fällig gestellt hatte. Nur unter der Maßgabe, dass aus den deutschen Fondsgesellschaften Gelder zurückgefordert werden, um die Bankverpflichtungen zu bedienen, wurde die Frist auf Ende Oktober 2015 verlängert. Das CCAA-Verfahren sollte den Fonds zusätzlichen Handlungsspielraum verschaffen. Allerdings kam im Nachgang der Gesellschafterversammlungen im Spätsommer 2015 nicht genügend Rückflusskapital zusammen, um den Kredit abzulösen. Daraufhin beantragte ATB die Aufhebung des CCAA-Verfahrens, Ende Oktober wurde vom Gericht ein offizieller Insolvenzverwalter für die COGI bestellt, der Ende Dezember den Konkurs nicht nur der COGI verkündete, sondern auch für den geschäftsführenden phG Canadian Oil & Gas International Inc. und die ganze Conserve Oil Group.

Liquidation. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der kanadische Insolvenzverwalter die vorhandenen Fördergebiete und Förderrechte verwerten. Nach dem gescheiterten Versuch, die Kreditverpflichtungen gegenüber ATB mit Gesellschaftsmitteln abzulösen, betrachtet die Geschäftsführung der deutschen Fondsgesellschaften den Erfolg weiterer Sanierungsversuche als "faktisch ausgeschlossen". Denn neben der mittlerweile erfolgten Zuspitzung der Situation durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat sich die Situation auf den weltweiten Ölmärkten parallel dazu erheblich verschlechtert.
Es könne daher nur noch darum gehen, schreibt die Fondsgeschäftsführung zur Begründung der Liquidation der Gesellschaften, "in möglichst großem Umfang Liquidität zu erhalten, diese möglichst an die Gesellschafter auszuschütten und danach die Gesellschaft zu beenden. Bei realistischer Einschätzung werden die Fondsgesellschaften mit keinen Zuflüssen aus Kanada mehr rechnen können. Nach dem weltweit dramatischen Ölpreisverfall sind in Kanada auch die Preise für Fördergebiete und Förderrechte völlig eingebrochen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Verwertungserlöse des kanadischen Insolvenzverwalters kaum ausreichen werden, um die Insolvenzgläubiger (vor allem die ATB) vollständig zu befriedigen."

Kostenumlage. Durch die Rückführung erhaltener Auszahlungen einiger Gesellschafter, die dann doch nicht für die Ablösung des Kredits verwendet werden konnten, verfügt die Fondsverwaltung im Prinzip über genügend Mittel, die Fondsgesellschaften ordentlich zu liquidieren und die Verwertung der Assets in Kanada zu beobachten. Es besteht jedoch das Problem fehlender Gleichbehandlung der Anleger, denn die Gesellschafter, die keine Auszahlungen zurückgeführt hatten, würden davon profitieren, wenn die Liquidationskosten allein mit den zurückgeführten Geldern der anderen bestritten wird. Deshalb schlägt die Fondsgeschäftsführung hier eine Ausgleichregelung vor, so dass die "Gruppe der Nichtzahler" an die "Gruppe der Zahler" so viel bezahlt, dass ein Ausgleich hergestellt ist.

Beirat. Ein Tagesordnungspunkt sieht vor, den Gesellschaftsvertrag um Paragraphen zu ergänzen, die einen Beirat ermöglichen. Er soll bis zu drei Mitglieder haben, die aus dem Gesellschafterkreis kommen.

fondstelegramm-Meinung. "Leider hat sich eine zu große Anzahl Anleger dazu verleiten lassen, die Sanierung zu blockieren", schreibt die Fondsgeschäftsführung und macht Anlegerschutzanwälte neben dem Preisverfall am Ölmarkt mitverantwortlich fürs Scheitern der Sanierung. An anderer Stelle der Anlegerkorrespondenz wird jedoch auch deutlich, dass es der Fondsgeschäftsführung nie wirklich gelungen ist, wenigstens die wesentlichen Informationen aus Kanada zu bekommen, geschweige denn Investoreninteressen nachhaltig durchsetzen zu können: An das CCAA-Verfahren knüpfte sie die Hoffnung, dass über einen vom Gericht beauftragten Monitor "den berechtigten Informationsverlangen der Fondsgesellschaften besser nachgekommen wird. Hier gab es erhebliche Defizite auf der kanadischen Seite, die angeforderten Informationen umfänglich und zeitnah zu beantworten." Das spiegelt auch nicht gerade eine Situation, die das notwendige Vertrauen stiftet, Sanierungsmillionen nach Übersee zu schicken.
Es sieht sehr danach aus, als hätte die kanadische Conserve Oil Group sich die vergangenen Jahre über silly german money gefreut ohne nennenswert Rechenschaft darüber abzulegen. Und die deutsche Fondsgeschäftsführung hat zu lange zugeschaut. Jetzt ist die Party vorbei.