Kündigung. Anleger des „Alternative-Investment-Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified Homm Select 1-A Index“ rüsten sich für rechtliche Schritte. Die Frankfurter SEB hatte das Zertifikat mit einem Volumen von 100 Millionen Euro emittiert. Zum 31. Oktober 2007 kündigte SEB das Zertifikat. Laut Prospekt hätte die Bank 40 Tage nach der Kündigung die 100 Millionen Euro an die Anleger zurückzahlen müssen – so ist es im Prospekt festgelegt. Der Betrag wäre spätestens am 10. Dezember 2007 fällig gewesen. Doch bis heute hat die SEB keinen Cent an die Anleger überwiesen.

Florian Homm. Die SEB scheint zur Kündigung berechtigt gewesen zu sein. Der Bank steht ein Sonderkündigungsrecht zu, sobald sich in der Verwaltung der Fonds, in die das Zertifikat investiert, bedeutende Veränderungen ergeben. Seit Januar 2007 investiert der Homm Select 1 in sechs Fonds des Investmentmanagers Florian Homm. Mit dem umstrittenen Fondsmanager standen und fielen Entscheidungen innerhalb der Zielfonds. Seit Mitte September 2007 ist der Manager jedoch spurlos verschwunden. In einem Schreiben an seine Mitarbeiter und Kunden teilte Florian Homm lediglich mit, sich aus der Führung seiner Fonds zurückzuziehen.

Begründung. Die SEB behauptet gegenüber den Anlegern, eine Rückzahlung der 100 Millionen Euro sei derzeit nicht möglich. Der Referenzfonds habe die Berechnung seines Nettovermögenswerts und die Rücknahme seiner Anteile bis auf weiters ausgesetzt, weil die meisten der von ihm gehaltenen Zielfonds ihrerseits die Berechnung ihres Nettovermögenswerts ausgesetzt habe. Den aktuellen Nettovermögenswert des Referenzfonds bräuchte die SEB nach eigenen Angaben, um die Höhe der Rückzahlung zu bestimmen. „Es ist der Emittentin derzeit nicht möglich, eine Aussage darüber zu treffen, (…) wann die Berechnung des Zertifikatefonds möglich sein wird, der für die Bestimmung des vorzeitigen Einlösungsbetrags maßgeblich ist, zu dem die Zertifikate zurückgezahlt werden“, teilt die SEB in einem Schreiben an die Anleger vom 18. Januar 2008 mit. Allerdings: „Wenn eine Berechnung nicht erfolgen kann, hätte die SEB die Kündigung gar nicht aussprechen dürfen“, leitet Rechtsanwalt Peter Mattil aus den gesetzlichen Bestimmungen ab, denen alle Zertifikate unterliegen. Der Anwalt rät den Anlegern, die Auszahlung des Zertifikatewerts und die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen.

fondstelegramm-Meinung. Die SEB lässt die Anleger im Regen stehen. Die Begründung, der Wert des Zertifikatefonds lasse sich derzeit nicht berechnen, klingt fadenscheinig. Wie Hohn mutet auch die Formulierung an, die Emittentin werde „sich bemühen, die Zertifikateinhaber schnellstmöglich zu informieren, sobald die eingetretene Marktstörung nicht mehr weiter besteht“. Fair wäre gewesen, zumindest einen Teil des zu erwartenden Rückflusses rechtzeitig auszuzahlen und diesen Betrag später mit dem tatsächlichen Wert zu verrechnen. Doch so darf über die tatsächlichen Gründe spekuliert werden. „Entweder stellt sich die SEB einfach nur ungeschickt an oder sie hinterlässt in turbulenten Zeiten unnötigerweise den Eindruck, eventuell nicht über genügend liquide Mittel zu verfügen“, ist aus dem Anlegerumfeld zu hören. Fest steht, dass die SEB mit ihrem Verhalten ihre Zeichner verunsichert. Anlegervertreter sprechen von einem möglichen Prospektfehler, da der Prospekt das Risiko, die SEB könnte die Rückzahlung schuldig bleiben, nicht umfasst. Ob dem so ist, werden die Gerichte zu entscheiden haben.

Zertifikate sind völlig undurchsichtig, hoch spekulativ und für Privatanleger kaum geeignet.