Gesetzentwurf. Die Pläne der spanischen Regierung, die Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien erheblich zu kürzen, nehmen Gestalt an. Der spanische Generalsekretär für Energie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Einspeisetarif abhängig vom Anlagetyp um bis zu 35 Prozent gesenkt werden soll. Die maximale Leistung von Photovoltaikanlagen soll dem Entwurf zufolge ebenso beschränkt werden wie die maximale Vergabe von Leistungskapazitäten. Ende Juni hatte der Energiesekretär dem spanischen Verband der Photovoltaikindustrie bereits ein entsprechendes Konzept vorgelegt.

Pläne verschärft. Dass die Vergütungssätze sinken, steht schon länger fest. Bislang waren Initiatoren geschlossener Solarfonds davon ausgegangen, dass die Einspeisevergütung nicht ganz so drastisch gesenkt wird. Und noch etwas ändert sich: Bislang richtete sich die Höhe des Vergütungstarifs nach der Leistung der Anlage. Künftig soll für den Tarif entscheidend sein, ob die Solaranlage auf dem Boden oder auf einem Dach installiert wird. Für Dachanlagen sinkt die Einspeisevergütung laut Entwurf auf 33 Cent pro Kilowattstunde. Bodenanlagen können künftig nur noch mit 29 Cent pro Kilowattstunde rechnen.

Konsequenz. Für Projekte, die nach dem 29. September 2008 in das Register der Energieproduzenten eingetragen werden, besteht kaum noch Planungssicherheit, meint Georg Abegg, Partner und Leiter der Rechtsberatung der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner. „Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, drohen der Solarindustrie in Spanien erhebliche Schwierigkeiten. Davon werden insbesondere auch die bisher erfolgreichen Investoren aus Deutschland betroffen sein“, so Georg Abegg.

Mit den Auswirkungen der Gesetzänderung auf die geschlossenen Solarfonds wird sich die Fondszeitung in ihrer kommenden Ausgabe beschäftigen.