Abmahnung. Die hessische Verbraucherzentrale hat die Solvium Capital GmbH wegen fehlender Risikohinweise abgemahnt. Das teilt der "Marktwächter" mit, eine Kooperation der Länder-Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Solvium habe, so der Marktwächter, gesetzliche Regelungen zur Werbung nicht eingehalten.

Konsequenz. Solvium hat inzwischen der Abmahnung Folge geleistet und erklärt, in seiner Werbung künftig den Hinweis auf den Verkaufsprospekt und deutlich hervorgehobene Warnhinweise aufzunehmen. Die Solvium-Homepage sei entsprechend bereits aktualisiert und eine andere Werbeseite offline gestellt worden.

Studie. Im Herbst vergangene Jahres hatten die Marktwächter 91 Werbeanzeigen auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft und die Ergebnisse im April veröffentlicht. "Aufbauend auf der Marktstichprobe haben wir einige Fälle weiter untersucht und Verstöße festgestellt. Solvium muss nun einlenken, und wir konnten einen Erfolg für Verbraucher erzielen“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen.