Leitlinien. Der Verband Geschlossener Fonds (VGF) hat Leitlinien für die Bilanzierung geschlossener Fonds verabschiedet. Die Leitlinien dienen als Empfehlung. Sie gelten so lange, bis das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den ersten Entwurf eines eigenen, verbindlichen Standards veröffentlicht.

Pflicht. Die Leitlinien sehen umfangreiche Pflichten vor. Bilanziert werden müssen mindestens die Fonds, die noch laufen oder innerhalb der vergangenen zehn Jahre aufgelöst wurden. Im Fall von Garantien müssen Initiatoren die Garantiegeber und die Höhe der Garantien angeben; wurden Garantien nicht eingehalten, sind Gründe zu nennen. Maßgebend für Soll-Ist-Vergleiche ist der Prospekt in der aktuellen Fassung, also gegebenenfalls ergänzt um Nachträge. Wurde für einen Fonds ein gänzlich neuer Prospekt aufgelegt, sind die Planwerte sowohl des ersten als auch des zweiten Prospekts den Istwerten gegenüber zu stellen. Abweichungen in der Investitionsphase, insbesondere vom Investitionszeitplan, sind aufzuführen und zu erläutern.

Kür. Begleittexte zu einzelnen Fonds können, müssen aber nicht erfolgen. Den detaillierten Soll-Ist-Vergleichen einzelner Fonds lässt sich ein Gesamtergebnis über alle Fonds betrachtet voranstellen. Wer die Anforderrungen der Leitlinien erfüllt, darf den Vermerk „nach VGF-Leitlinien in der Fassung vom 27. Juni 2007“ in die Bilanz aufnehmen.

Fremdwährung. Auf den Einsatz von Fremdwährungen gehen die Bilanzen bislang nur am Rande ein. Das soll sich zumindest für die VGF-Mitglieder ändern. Fondsfinanzdaten sind in der Währung anzugeben, in der sie auch im Prospekt erscheinen. Sofern Fremdmittel in mehreren Währungen aufgenommen wurden, müssen die Bruttobeträge der Fremdwährungen aus der Bilanz hervorgehen. In den Erläuterungen soll sowohl der jeweilige Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensvalutierungen als auch der Wechselkurs zum Stichtag der Leistungsbilanz angegeben werden.

Betriebsphase. Für die Betriebsphase ist „der Soll-Ist-Vergleich für diejenigen Parameter vorzunehmen, die für die Darstellung der Entwicklung des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind“. Welche Parameter dies im Einzelnen sind, bestimmt sich nach der Relevanz und Sensitivität des jeweiligen Parameters für die wirtschaftliche Entwicklung des Gesamtfonds. Zwingend erforderlich sind Soll-Ist-Vergleich für Erlöse, Ausschüttung, Liquiditätsreserve und der Stand des Fremdkapitals. Nachschüsse von Anlegern gelten als negative Ausschüttungen.

VGI-Standard. Da es bislang keinen verbindlichen Standard gibt, hatten die Initiatoren bei ihrer Bilanzierung recht großen Spielraum. Zwar gab es bislang den VGI-Standard. Doch zum einen hat sich der VGI (Verband geschlossener Immobilienfonds) zum segmentübergreifenden VGF weiterentwickelt; der VGI-Standard war speziell auf Immobilienfonds zugeschnitten. Zum anderen hielt sich kaum ein Verbandsmitglied an den VGI-Standard.

Testate. Immer mehr Initiatoren lassen ihre Leistungsbilanzen testieren. Umfasste für das Berichtsjahr 2003 nach Erhebungen des fondstelegramms nicht einmal jede fünfte Leistungsbilanz ein Testat, verwiesen für das Berichtsjahr 2005 immerhin knapp 40 Prozent der relevanten Bilanzen auf ein Testat. Zehn Anbieter vereinten im vergangenen Jahr rund 90 Prozent des gesamten Marktvolumens auf sich – die Hälfte dieser Marktführer erwähnt in ihren aktuellen Leistungsbilanzen eine Prüfungsbescheinigung. Nach den VGF-Leitlinien muss künftig jede Leistungsbilanz eine Prüfungsbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers enthalten. Allerdings kann eine solche Prüfungsbescheinigung entfallen, wenn einzelne Fonds in der Leistungsbilanz nicht testiert wurden, wie das etwa bei den GbR-Fonds der Fall ist. Fehlt eine Prüfbescheinigung, muss der Initiator diesen Umstand erläutern.

IDW. Die nun verabschiedeten Leitlinien sollen dem Institut der Wirtschaftsprüfer als Vorlage für einen IDW-Leistungsbilanzstandard dienen. Das IDW wird seinen Standard voraussichtlich frühestens in einem Jahr präsentieren. Eine der spannendsten Fragen, die das IDW zu beantworten hat: Wie lassen sich alle Segmente unter einen Hut bringen? Auch die Haftungsfrage wird an Bedeutung gewinnen, sollten sich testierte Bilanzen im Nachhinein als falsch, unvollständig oder irreführend erweisen.

fondstelegramm-Meinung. Lang hat’s gedauert. Nun ist das Ergebnis der Vorbereitungen endlich sichtbar, wenngleich der eigentliche Standard noch eine Weile auf sich warten lassen wird. Für die langsam eintrudelnden Leistungsbilanzen 2006 dürften die Leitlinien zu spät kommen. Insofern wird sich frühestens im kommenden Jahr zeigen, wie die gesamte Branche auf die Vorgaben reagiert. Gegenüber dem nun endgültig abgelösten VGI-Standard bedeuten die Leitlinien zunächst mal keine Verschärfung. Es wird darauf ankommen, wie das IDW die Steilvorlage nutzt. Das IDW sieht sich ungern unter Zugzwang, ist es aber nun. Wenn jedoch – möglichst testierte – Leistungsbilanzen zur Pflicht werden, profitieren davon auch die Wirtschaftsprüfer selbst in Form neuer Aufträge.

Der VGF hat einen wichtigen Schritt getan. Transparent, nachvollziehbar, vollständig, wahr – die Grundsätze klingen gut, das IDW wird sie weiter konkretisieren müssen.