Urteil. Das Landgericht München I hat die Commerzbank wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit den Medienfonds VIP 3 und 4 verurteilt. Die Commerzbank muss dem klagenden Anleger 97.000 Euro zahlen. Zudem hat sie ihn von einem Darlehen der Hypovereinsbank und von Forderungen des Finanzamts freizustellen, die über die reine Nachzahlung von Einkommenssteuern im Zusammenhang mit den Fonds hinausgehen. Der Anleger hatte sich an den beiden VIP-Fonds mit insgesamt 130.000 Euro beteiligt.

Schnelle Entscheidung. Die Klage gegen die Commerzbank erging im April 2007. Die schnelle Entscheidung sieben Monate später führt die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte auch darauf zurück, dass die beiden Garantie gebenden Banken – Dresdner Bank und Hypovereinsbank – nicht in Anspruch genommen wurden. Die Erfolgsaussichten gegenüber der Commerzbank als der beratenden Bank erschienen wesentlich besser.

Versteckte Provisionen. Das Landgericht stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Anleger auf sämtliche Provisionen an die Bank hinzuweisen ist. Die Prospekte für die VIP-Fonds 3 und 4 hätten nicht hinreichend über die Vertriebsaufwendungen aufgeklärt. Jens Graf zählt zu den sieben Kanzleien, die Ende September ein Bündnis in Sachen VIP-Medienfonds schlossen. Die Kanzleien wollen vorrangig das Kapitalanlegermusterverfahren und die Prozesse gegen die Commerzbank erfolgreich zum Abschluss bringen (siehe auch fondstelegramm vom 27. September 2007).