Die Höhe des Zubaus muss bekannt sein. Das EEG hat 2014 einen "atmenden Deckel" eingeführt. Das heißt, dass die Vergütung von Strom aus Quellen Erneuerbarer Energie in Abhängigkeit des Zubaus neuer Anlagen abgesenkt wird. Je höher der Zubau neuer Anlagen, desto stärker wird die gesetzlich gesicherte Einspeisevergütung abgesenkt. Für die Funktionstüchtigkeit dieses Mechanismus ist es erforderlich, dass alle ans Netz gegangenen Anlagen sich bei der Bundesnetzagentur registrieren.

Wer nicht meldet wird bestraft. Allein zwischen September 2015 und September 2016 wurden 7.591 Photovoltaik-Anlagen gemeldet, die mehr als drei Wochen vor dem Datum ihrer Meldepflicht bereits in Betrieb gegangen waren. Bereits seit 2012 werden Meldeverstöße bestraft, mit dem EEG 2014 in verschärftem Maße, so dass Anmeldsäumige ihren kompletten Förderanspruch verlieren können und bereits erhaltene Vergütungen zurückerstatten müssen. Das kann schnell teuer werden.

Mit dem EEG 2017 wird es in dieser Hinsicht wieder etwas entspannter.