In Deutschland erhalten bis Ende 2015 in Betrieb gehende Windenergieanlagen mindestens fünf Jahre lang eine EEG-Anfangsvergütung von 8,9 Cent/kWh und 20 Jahre lang eine Grundvergütung von 4,95 Cent/kWh. Der Zeitraum für die Anfangsvergütung hängt von den Windverhältnissen am Standort ab. Der Strom wird direkt an der Börse oder an einen Großabnehmer verkauft. Neben dem dabei erzielten Preis erhält der Stromerzeuger eine Marktprämie bis die EEG-Vergütungshöhe erreicht ist. Ab 2016 sollen in Deutschland zwischen 2.400 und 2.600 MW Windenergie jährlich errichtet werden. Liegt der Zubau in diesem Korridor, würden die Anfangs- und Grundvergütungen pro Quartal um 0,4 Prozent sinken. Würden 2016 genauso viele neue Windenergieanlagen errichtet werden wie 2014 und voraussichtlich auch 2015, nämlich 4.000 MW, würde die maximale Degression von 1,2 Prozent pro Quartal greifen. Der Gesetzgeber geht nach Ansicht von Enertrag davon aus, dass eine Förderungsverringerung mit einer Kosteneinsparung beim Bau der Anlagen einhergeht. Ab 2017 sollen die festen EEG-Vergütungen voraussichtlich durch das Ausschreibungsmodell ersetzt werden. Wie es tatsächlich ausgestaltet wird, steht noch nicht fest. Durch das Ausschreibungsverfahren können etwaige künftige Materialkosten- und Zinssteigerungen von allen Anbietern im Preisangebot berücksichtigt werden, beim derzeitigen Festvergütungssystem ist das nicht möglich. Voraussichtlich werden in jedem Quartal Windenergieanlagen mit 800 MW ausgeschrieben, also 3.200 MW pro Jahr – das liegt über dem geplanten Zubau-Korridor, da dieser keine Repowering-Anlagen berücksichtigt. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung ist das Vorliegen einer Baugenehmigung. Durch Ausschreibungen werden insofern keine minderwertigen Anlagen forciert, da qualitativ schlechte Anlagen auch weniger Ertrag bringen und folglich ein ungünstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Die größten Chancen haben Anlagenhersteller mit ertragreichen und zuverlässigen Anlagen bei gleichzeitig geringen Kosten.