Angeklagte. In der Großen Strafkammer am Landgericht Hamburg wurde am 8. Januar das Verfahren gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten von Wölbern Invest fortgesetzt (Az.: 618 KLs 1/17). In diesem Verfahren waren außerdem zwei Rechtsberater der Kanzlei Bird & Bird mit angeklagt. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde abgetrennt und aus Krankheitsgründen vorläufig eingestellt. Das andere wurde nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO) (s.u.) eingestellt. In einem eignen Verfahren war Ex-Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte im April 2015 zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Keine Einstellung. Der vorsitzende Richter erklärte zunächst, dass die Kammer sich entschieden hat, das Verfahren gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten der Wölbern Invest KG nicht einzustellen. Ein entsprechender Vorschlag war von der Verteidigung, unter Berufung auf den Paragraf 153a (StPO) eingebracht worden. Der Paragraf gibt dem Gericht die Möglichkeit an die Hand, ein Verfahren unter Auflage von Kompensationsleistungen einzustellen, um „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“. Die Begründung des Gerichts, auf den Vorschlag nicht einzugehen lautete, dass der Generalbevollmächtigte spätestens seit 2011 von der existenzbedrohenden und sich weiter zuspitzenden finanziellen Lage gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur Untreue vor und erwartet eine Verurteilung.

Geständnis: Das Gericht stellte daraufhin folgenden Vorschlag in den Raum. Der Generalbevollmächtigte würde eine Freiheitsstrafe von lediglich 18 bis 22 Monaten bekommen, wenn er sich des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue durch ein vollumfängliches Geständnis schuldig bekennen würde und alle seine Beweisanträge zurücknimmt. Die Staatsanwaltschaft und der angeklagte ehemalige Generalbevollmächtigte stimmten dem Vorschlag zu. Es folgte ein Geständnis des Angeklagten, nicht ohne dass er seine privaten persönlichen Umstände und seine Unerfahrenheit mit dem Fondsgeschäft ins Feld führte. Außerdem habe für ihn als Angestellten seine Loyalität gegenüber seinem Vorgesetzten höchste Priorität gehabt. Er bestätigte die Einschätzung des Gerichts, dass er bereits seit 2011 um den finanziellen Engpass und der aussichtslosen Lage, in der sich das Unternehmen befand, gewusst hat. Er habe jedoch die Augen davor verschlossen und sich allzu bereitwillig von den Beteuerungen, der Zugriff auf die Liquidität der Fonds sei legal, wie sie Firmenchef Heinrich Maria Schulte und seine juristischen Berater vortrugen, blenden lassen.

Die Verteidigung nahm alle Beweisanträge zurück und der vorsitzende Richter bat Verteidigung und Staatsanwaltschaft, ihre Plädoyers vorzubereiten. Die Verhandlung wird am Dienstag, 15. Januar 2019 fortgesetzt.