Die DII Deutsche Invest Immobilien, Konzernmutter des Wiesbadener Anbieters von Investments in Wohnimmobilien, hat bereits kurz vor Ostern einen Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Amtsgericht Frankfurt hat am 9. April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die Rechtsanwältin Romy Metzger von der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin berufen.

Mit dem Insolvenzantrag der KVG des DII-Konzerns verhält es sich anders. Im Gegensatz zur Muttergesellschaft und diversen operativen Tochtergesellschaften, steht die DII Investment GmbH unter der Aufsicht durch die Bafin. Das Unternehmen muss folglich gemäß KAGB einen Insolvenzantrag an die Bafin richten, die den Fall zunächst prüft und dann ihrerseits einen Insolvenzantrag für die KVG beim zuständigen Amtsgericht stellt.

16 Fonds betroffen, davon zwei Publikumsfonds
Die DII-KVG verwaltet 16 AIF, die schwerpunktmäßig in Wohnimmobilien investieren, zwei davon sind Publikumsfonds. Die Bafin spricht von einem Fondsvolumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro.

Das von der Bafin verhängte Veräußerungs- und Zahlungsverbot sei notwendig, heißt es zur Begründung, um die Vermögenswerte der KVG zu sichern, bis das Amtsgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, geht die Verwaltung der Fonds auf deren Verwahrstelle über. Bis es so weit ist, darf die KVG nur mit Einwilligung der Verwahrstelle Geschäfte für Rechnung der Fonds durchführen. (tw)