Mit Bescheid vom 11. August hat die Finanzaufsicht Bafin die Erlaubnis der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH aufgehoben. Das geht aus einer am Freitag (18.8.) veröffentlichten Meldung der Bundesanstalt hervor. Die Münchner Gesellschaft hatte 2014 – ein Jahr nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) – die Erlaubnis erhalten, als Service-KVG geschlossene Publikums- und Spezialfonds aufzulegen.

Der Entzug der Erlaubnis geschah auf Basis des Paragraf 23 KAGB, der unter anderem vorschreibt, dass eine KVG mindestens zwei Geschäftsführer haben muss. Die Geschäftsführung bestand bisher aus Ulrich Kauffmann und Ernst Rohwedder, letzterem kündigte die Adrealis Informationen von FONDS professionell ONLINE zufolge jedoch am 27. Juli fristlos.

Verwahrstelle übernimmt Verwaltung der Fonds
Während die Bafin der Adrealis kürzlich bereits den Vertrieb von Fonds untersagte, umfasst der jetzt vorgenommene Erlaubnisentzug auch die Verwaltung aller bisher von der Adrealis administrierten Fonds, sodass die Verwaltung der Investmentvermögen jetzt auf die jeweils mandatierte Verwahrstelle übergehen wird.

Im April dieses Jahres hatte die Bafin der Adrealis bereits den Vertrieb aktueller Fondsprodukte von Agri Terra, Edira, Gallus und Variond untersagt. (tw)