Zwei Investmentprojekte der marktführenden Crowdinvesting-Plattform Exporo mussten im November Insolvenz beantragen. Es handelt sich dabei konkret um die beiden Investments "Portfolio Marburg I" und "Portfolio Marburg II". Jeweils mehr als 800 Crowdinvestoren haben über Exporo Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt knapp 3,8 Millionen Euro erworben. Schuldner der Darlehen sind zum einen die DEMA Deutsche Mikroapartment und zum anderen die Sciolla & Beilborn Projektportfolio I.

Medienberichten zufolge sind die Insolvenzen jedoch nicht auf übliche Immobilien- und Projektentwicklungsrisiken zurückzuführen, sondern auf mutmaßlich betrügerische Energie. So schreibt etwa die "taz", dass am Marburger Landgericht ein Prozess gegen drei Immobilienhändler eröffnet wurde, denen vorgeworfen wird, sich gegenseitig dieselben Immobilien mehrfach hin und her verkauft zu haben – und das jeweils mit erheblichen Aufschlägen, so dass in einem Falle binnen zwei Jahren eine vermeintliche Wertsteigerung von 400 Prozent dargestellt wurde.

Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Unter den Angeklagten findet sich auch ein ehemaliger Geschäftsführer der beiden Firmen, die Schuldner der Crowd-Darlehen sind. Er sitzt seit Anfang Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft, wie etwa die "taz" und der "Gießener Anzeiger"  berichten. Weitere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhebt, lauten auf Untreue, Kredit- und Steuerbetrug.

Auf Nachfrage von FONDS professionell teilt Exporo mit: "Grundsätzlich hat der Verlauf des Strafverfahrens keinen Einfluss auf die vorläufigen Insolvenzverfahren der Projekte 'Portfolio Marburg' und 'Portfolio Marburg II'." Im Klartext ist damit zum einen gemeint, dass sich das bestehende Kapitalverlustrisiko für die Crowdinvestoren durch das laufende Strafverfahren nicht zusätzlich verschärft. Zum anderen sind nach gegenwärtigem Überblick von Exporo die Objekte der beiden Marburg-Portfolios nicht von den gerichtsanhängigen Immobilien-Transaktionen betroffen. Dessen unbenommen bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt zahlreiche Fragen offen.

Wie sorgfältig prüft Exporo?
Einerseits besteht bei Crowdinvestings als Nachrangdarlehen oder – wie hier – als Darlehensforderung grundsätzlich ein Totalverlustrisiko, über das auch alle Exporo-Investoren im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ordentlich aufgeklärt werden. Andererseits drängt sich die Frage auf, was die Qualitätsprüfung der Projekte, die Exporo werblich stark macht, wirklich taugt.

Bei der Vorstellung jedes Projekts auf der Homepage heißt es: "Bevor den Anlegern ein Investment vorgestellt wird, trifft Exporo anhand von festgelegten formalen Kriterien eine Auswahl, sodass nur circa drei bis fünf Prozent der angefragten Projekte als Investment angeboten werden." Das lässt Anleger davon ausgehen, dass es sich um eine strenge Prüfung auf Herz und Nieren handelt.

Zwar sind kriminelle Machenschaften kaum in einem formalen Kriterium zu fassen. Doch der Umstand, dass die Partner dieser Projekte trotz nur geringer Immobilienerfahrung und Bonität auf die Plattform kamen, wirft nicht das allerbeste Licht auf den Prüfungsprozess. Und bei der Umfirmierung des einen Projektpartners von Sciolla Investment in DEMA Deutsche Mikroapartment im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des vormaligen Geschäftsführers hätten schon wegen der künftigen Werthaltigkeit dessen abstrakten Schuldanerkenntnisses bei Exporo die Alarmglocken schrillen müssen.

Das abstrakte Schuldanerkenntnis, das die beiden Gesellschafter der Schuldnerinnen abgegeben haben, erweist sich – zumindest einstweilen – als Makulatur und als eine der trügerischen Sicherheiten, die bei Crowdinvestings gerne werblich ins Feld geführt werden, um das regelmäßig mit Nachrangdarlehen oder Forderungskäufen verbundene Totalverlustrisiko zu kaschieren. (tw)