Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im Jahr 2000 in Kraft und sichert seither tausenden Wind- und Solarkraftwerken wirtschaftliches Auskommen, weil es verfügt, dass jeglicher Strom, den sie produzieren, von örtlichen Stromanbietern abgenommen und zu festgesetzten Preisen vergütet werden muss. So entstand in den vergangenen 20 Jahren eine eigene neue Industrie mit volkswirtschaftlicher Relevanz.

Mehr als 250 Milliarden Euro wurden in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2018 in die Errichtung von Ökokraftwerken investiert. Berücksichtigt man die wirtschaftlichen Impulse, die von ihnen ausgingen – etwa für Zulieferer und den Unterhalt der Anlagen – kann man etwa zwei Drittel davon noch hinzurechnen, wie einem aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu entnehmen ist. Rund 350.000 Arbeitsplätze sichern die "Erneuerbaren" in Deutschland, und aktuell bestreiten sie fast die Hälfte des gesamten Stromaufkommens in Deutschland.

Das EEG endet. Wie sehen Alternativen aus?
Die Einführung des EEG kann getrost als Erfolg bezeichnet werden und hat einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende geleistet. Seine Schlagkraft basiert dabei auf der Funktionstüchtigkeit einer einfachen Formel: Ökologisch erzeugter Strom setzt sich dann durch, wenn sich seine Herstellung ökonomisch lohnt.

Allerdings war das EEG von Anbeginn auf seine Selbstabschaffung angelegt. Durch die regelmäßige Senkung der Vergütungssätze wurde der Kostendruck auf die Betreiber und die Effizienz der Anlagen erhöht. Das Ziel ist inzwischen so gut wie erreicht: Ökostrom kann weitgehend zu Marktpreisen hergestellt werden, und die noch bestehende EEG-Förderung gleicht nur noch die Differenz aus.

Mit dem Auslaufen des Fördersystems durch das EEG ist die Branche auf der Suche nach Alternativen. Dabei werden Strategien der Direktvermarktung immer stärker in den Blick genommen. Orientiert an der Planungssicherheit, die das EEG den Anlagenbetreibern ermöglichte, haben sich als Alternative bislang vor allem langfristige Stromabnahmeverträge mit stromintensiven Produktionsunternehmen oder Unternehmen der Energieversorgung etabliert, so genannte Power Purchase Agreements (PPAs). (tw)


Wie PPAs grundsätzlich funktionieren, welche Vor- und Nachteile sie haben und ob sie als privatwirtschaftliche Alternative zur staatlichen Förderung taugen, hat die Redaktion von FONDS professionell in der aktuellen Ausgabe 4/2019 ab Seite 210 aufbereitet. Angemeldete KLUB-Mitglieder finden den Beitrag auch hier im E-Magazin.