Derzeit gibt es zwei Angebote im Markt der Sachwertinvestments, über die Anleger in Immobilien der Nutzungsart "Einzelhandel" investieren können: Der "Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08" von Habona und der "Pluswertfonds 181 Baumarkt Köln" von Hahn. Diese Gemeinsamkeit wird jedoch von zahlreichen Unterschieden überwogen.

Bei Habona wird es überwiegend um Lebensmittelmärkte gehen, die Hahn-Immobilie ist ein OBI-Baumarkt. Habona verfolgt ein Blindpool-Konzept, Hahn hat bereits eine konkrete Immobilie angebunden. Habona plant, ein Portfolio mit etwa 20 Nahversorgungsimmobilien in verschiedenen Regionen Deutschlands aufzubauen, beim Pluswertfonds 181 wird es hingegen bei der einen Immobilie bleiben. Auch die Fondsstruktur ist verschieden: Beim Angebot von Hahn hat die Fondsgesellschaft die Immobilie direkt erworben, Habona erwirbt die Fondsobjekte über zwei Zwischengesellschaften.

Regionale Raumordnungen beeinflussen die jeweilige Standortqualität
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der rechtlichen Normierung der Fondsimmobilien. Hahn investiert grundsätzlich, nicht nur bei diesem Fonds, in großflächige Einzelhandelsimmobilien, das heißt, ihre Verkaufsflächen müssen deutlich oberhalb 1.500 Quadratmeter liegen. "Im Gegensatz zu kleineren Einzelhandelsformaten profitieren diese Immobilien nämlich grundsätzlich von den baurechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Schutz des innerstädtischen Einzelhandels bestehen größere Hürden für die Neuansiedlung im Vergleich zu kleineren Formaten, was letztlich zu positiven Alleinstellungsmerkmalen dieser Standorte führt", erklärt Paschalis Christodoulidis, Vertriebsleiter bei der Hahn-Gruppe.

Das Portfolio des Habona-Fonds wird hingegen aus kleinteiligeren Objekten bestehen. Hier überwiegt der Aspekt der "Nahversorgung" der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs, wobei häufig zwischen Nahversorgung im engeren und im weiteren Sinne unterschieden wird. "Im engeren Sinne" wird in der Regel als "zentral gelegen und fußläufig zu erreichen" bezeichnet, und als "fußläufig" wiederum hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mal eine Entfernung von bis zu 1.000 Meter Luftlinie bestimmt. (tw)


FONDS professionell hat die beiden Angebote einer eingehenden Analyse unterzogen und die wesentlichen Unterschiede beispielsweise im Hinblick auf die jeweiligen Standort- und Einkaufsfaktoren herausgearbeitet. Nachzulesen in der aktuellen Ausgabe 2/2024 ab Seite 256, für angemeldete Nutzer auch hier im E-Magazin.