Für Viele ist der Erwerb von Wohneigentum ein Lebenswerk, nicht wenige verschulden sich dafür bis ins Rentenalter. Und selbst wenn die Immobilie schließlich abbezahlt ist, stecken sie häufig in einem Dilemma: Sie wollen nicht aus den eigenen vier Wänden ausziehen, hätten aber gerne mehr Liquidität zur freien Verfügung.

Für diese Fälle gab es zwar schon seit Jahrzehnten das Modell der Leibrente: Der Eigentümer verkauft sein Haus oder seine Wohnung gegen das Recht, bis zu seinem Tod darin wohnen zu dürfen, und erhält so lange auch eine monatliche Zahlung. Aber erst als Alternativen dazu auftauchten – etwa der Teilverkauf, Zeitrenten oder der Rückmietverkauf – und vor wenigen Jahren ein regelrechter Boom entstand, prosperierte zunächst auch das Leibrentenmodell.

Bafin erkannte bei einem Anbieter erlaubnispflichtiges Geschäft
Das marktführende Unternehmen, das insbesondere diese Version der Freisetzung von Wohnungsvermögen anbot, die Deutsche Leibrenten Grundbesitz, hat vergangenes Jahr sein Geschäftsmodell umgestellt und bietet monatliche Zahlungen nur noch für einen zuvor festgelegten Zeitraum an. Weitere Anbieter zogen nach.

Hintergrund dürfte nicht zuletzt eine Maßnahme der Bafin im Jahr 2021 gewesen sein, als sie einem Anbieter aufgab, seinen Geschäftsbetrieb unmittelbar einzustellen. Die Aufsicht erklärte damals, der Anbieter betreibe mit seinem Modell der Leibrente erlaubnispflichtiges Banken- und Versicherungsgeschäft, ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen. (tw)


Wie das Leibrentenmodell im Einzelnen funktioniert, warum es die Aufmerksamkeit der Bafin auf sich gezogen hat und wie die Anbieter darauf reagieren, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FONDS professionell ab Seite 228, angemeldete Nutzer auch hier im E-Magazin.