Der neu gegründete Bundesverband Immobilienverrentung hat zusammen mit Statista eine Studie durchgeführt, um zu ermessen, wie groß der Markt für Modelle der Immobilienverrentung in Deutschland ist. Fazit: Die Zurückhaltung bei den Wohneigentümern ist noch groß, dennoch lässt sich schon jetzt das Marktpotenzial auf rund 70 Milliarden Euro taxieren.

Im Rahmen der Marktstudie wurden deutschlandweit 1.000 Wohneigentümer befragt, die mindestens 55 Jahre alt sind, über maximal 3.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen je Monat verfügen und deren Immobilie einen Wert von 200.000 Euro übersteigt. Hochgerechnet sind das rund drei Millionen private Haushalte. Da jedoch lediglich vier Prozent der Befragten es für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich halten, eines der Verrentungsmodelle – Leibrente, Nießbrauch, Rückmietkauf, Seniorenkredit, Teilverkauf oder Umkehrhypothek – in Betracht zu ziehen, ergibt sich ein Potenzial von rund 140.000 Wohnungen. Damit sei der "Markt für Immobilienverrentung noch nicht groß", räumt der Verband ein. Wenn man jedoch berücksichtige, dass die bisher verrenteten Immobilien einen Wert von jeweils rund 500.000 Euro hätten, komme man auf ein Marktpotenzial von rund 70 Milliarden Euro.

Die Zinswende erschwert auch den Immobilienverrentern das Geschäft
Bei den meisten Verrentungsmodellen erwerben die Anbieter die Wohnimmobilien der Senioren ganz oder in Teilen und finanzieren die Auszahlung an die bisherigen Eigentümer mittels eines Kredits. Das heißt, dass auch sie nach der Zinswende genauer hinsehen und ihre Bleistifte spitzen müssen, denn mit den gestiegenen Finanzierungskosten sind auch in diesem Markt anspruchsvollere Zeiten angebrochen.

FONDS professionell hat sich bei den Anbietern der verschiedenen Modelle, eine Immobilienverrentung durchzuführen, umgehört. Einzelne Anbieter haben einstweilen ihr Neugeschäft eingestellt, andere haben die Struktur ihrer Finanzierung geändert, sei es, dass sie mit mehr Eigenkapital arbeiten, sei es, dass sie die Nutzungsentgelte erhöhen, die Eigentümer für die weitere Nutzung des Teils ihrer Wohnung entrichten müssen, der ihnen nach einem Teilverkauf nicht mehr gehört. (tw)


Den kompletten Text lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FONDS professionell 1/2024 ab Seite 214, angemeldete Nutzer auch hier im E-Magazin.