Vergangenen Donnerstag (30.4.) hat das Landgericht Dortmund die Klage des Immobilienunternehmers Anno August Jagdfeld und der von ihm initiierten Fondsgesellschaft „Hotel Adlon Fundus Fonds Nr. 31“ als unbegründet abgewiesen (Aktenzeichen 2 O 387/14). Jagdfeld hatte die Versicherungsgesellschaft  Signal Iduna wie mehrfach berichtet auf Feststellung einer Schadenersatzverpflichtung und Zahlung eines Schmerzensgeldes von rund einer Milliarde Euro verklagt.

Jagdfeld warf der Versicherung vor, durch ihre Mitgliedschaft in einer Anlegerschutzgemeinschaft eine systematische Rufmordkampagne gegen ihn persönlich initiiert und finanziert zu haben. Als Gesellschafterin der Schutzgemeinschaft, so Jagdfelds Argumentation, müsse sich die Signal Iduna die Äußerungen eines von der Schutzgemeinschaft beauftragten, inzwischen aber verstorbenen Rechtsanwalts ebenso zurechnen lassen wie die Erstattung einer Strafanzeige gegen ihn, aufgrund derer ihm ebenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz erwachse.

Rufmordkampagne sei unplausibel, sagt das Gericht
Weder die in 14 Verhandlungstagen aufgenommen Beweise noch die vernommenen Zeugen konnten, so das Gericht, allerdings eine Rufmordkampagne bestätigen. Auch die Erstattung einer Anzeige habe mit den Pachtzinsverzichten im Zusammenhang mit der Residenz nahe des Adlon Hotels plausiblere Gründe als ein Rufmord, urteilte das Gericht. Beobachter gehen davon aus, dass Jagdfeld in Berufung gehen wird. (tw)