Am gestrigen Mittwoch (16.8.) hat das Bundeskabinett den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) beschlossen. Darin geht es um ein Maßnahmenpaket, das den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern soll.

Eine bemerkenswerte Maßnahme betrifft offene Immobilienfonds. Fondsobjekte durften bisher zwar Solaranlagen auf dem Dach haben. "Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden, [sind] bisher keine zulässigen Vermögensgegenstände für offene Immobilienfonds", heißt es im Regierungsentwurf, der mit einer entsprechenden Erweiterung des Spektrums investierbarer Assets für regulatorische Erleichterungen und eine Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Fondsgebäude sorgen will.

19 Milliarden Investitionspotenzial für besseren Fußabdruck
Die Commerz Real, Sachwerte-Tochter der Commerzbank, sieht darin ein "großes Marktpotenzial" und hat bereits signalisiert, für den offenen Immobilienfonds Hausinvest Solar- und Windparks kaufen zu wollen. "Sollte das Gesetz in der Form auch von der Legislative verabschiedet werden, so werden wir unser jahrelanges Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien nutzen, um die neuen Möglichkeiten für uns so rasch wie möglich auszuschöpfen", sagt Fondsmanager Mario Schüttauf. Der so produzierte Strom könnte zu Vorzugskonditionen den Mietern angeboten werden, was die Attraktivität der Immobilien steigern würde, erläutert er. Das mögliche Investitionspotenzial der offenen Immobilienfonds in Deutschland würde 19 Milliarden Euro umfassen, rechnet Commerz Real vor.

Bis zu 15 Prozent des Vermögens eines offenen Immobilienfonds sollen in den Erwerb und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert werden können, die erweiterte Möglichkeit soll aber "nicht zum Hauptzweck eines Immobilienfonds werden", schränkt der Gesetzesentwurf ein. Zu einer möglichen Änderung der Konditionen der steuerlichen Teilfreistellung offener Immobilienfonds sagt der Entwurf nichts. "Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz ändert sich an der Teilfreistellung in der Tat nichts. Die Teilfreistellung ist im Investmentsteuergesetz geregelt, das durch das ZuFinG nicht geändert wird", sagt Gerd Johannsen, Unternehmenssprecher der Commerz Real. (tw)