"Eine Reihe von Kunden", wie es Union Investment beziffert, würde die Kündigung von Anteilen am offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI gerne wieder rückgängig machen. Der Fondsanbieter räumt ihnen deshalb ein, die abgegebenen Rückgabeerklärungen noch bis zum 30. September wieder zurücknehmen zu können. Das gelte ab sofort für Anteilskündigungen, die Anleger dieses Fonds bereits vorgenommen haben oder bis Ende Juli vornehmen. Für die anderen offenen Immobilienfonds von Union Investment gilt dies indes nicht.

Von FONDS professionell ONLINE um eine Begründung gebeten, erklärt ein Sprecher von Union Investment, dass "eine Annahme der gewünschten Rücknahme der Rückgabeerklärung aufgrund der aktuellen Marktlage im Interesse des Fonds beziehungsweise der Anleger" sei. Es spreche weiterhin einiges für Investments in Wohnimmobilien, der Mietmarkt zeige intakte Fundamentaldaten, getrieben durch kontinuierlich zunehmende Mietnachfrage, die eine "nachhaltige Steigerung der Erträge" ermögliche.

Das Bemühen, die Not zur Tugend zu erklären
Union Investment ist bemüht, aus der Not, die ihr ein kündigungsbedingter Liquiditätsengpass bescherte, eine Tugend zu machen: "Die bereits begonnenen Objektverkäufe aufgrund des Liquiditätsbedarfs gehen mit der strategischen Neuausrichtung im Rahmen der bestehenden Anlagepolitik einher. Insgesamt soll das Portfolio des Fonds in den kommenden Jahren auf vergleichsweise jüngere und größere Mietobjekte an nachgefragten Standorten konzentriert werden“, führt Union Investment weiter aus.

Im Umkehrschluss verweist der Fondsanbieter damit auf die von ihm identifizierten Ursachen der aktuellen Krise des Fonds im Zusammenhang mit einer notwendig gewordenen Abwertung um rund 17 Prozent: Die Mietobjekte des Portfolios sind zu alt, zu kleinteilig und befinden sich an zu wenig nachgefragten Standorten. (tw)