Gestern (28. März) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm per Urteil die Klage abgewiesen, mit der der Fondsinitiator Anno August Jagdfeld gegen die Signal Iduna Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde Euro geltend machen wollte (Aktenzeichen I-8 U 73/20). Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Dortmund, das die Klage ebenfalls abgewiesen hatte.

Die Kläger, neben Jagdfeld selbst auch der von ihm aufgelegte Hotel-Adlon-Fonds, hätten die von ihnen behauptete Rufmordkampagne vor dem Landgericht Dortmund nicht bewiesen, teilt das OLG mit. Auch die monierten Verfahrensfehler in erster Instanz seien nicht festzustellen, so dass sich das OLG der Beweiswürdigung des Landgerichts anschloss.

Versicherung ist nicht verantwortlich
Signal Iduna hatte sich mit fünf Millionen Euro an dem Fonds beteiligt, der den Wiederaufbau des Berliner Hotel Adlon einst finanziert hatte und schloss sich nach Unstimmigkeiten einer Anlegerschutzgemeinschaft an. Weil deren Sprecher öffentlich schwere Vorwürfe gegen Jagdfeld erhob, sah dieser sich einer Rufmordkampagne ausgesetzt, für die er die Versicherung in Haftung nehmen wollte. Für ein "etwaiges schädigendes Verhalten", so das OLG, sei die Beklagte aber nicht verantwortlich.

Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Kläger können gegen die Entscheidung daher nur noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben. (tw)