Michael Jaffé, Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Containervermieters P&R, hat eine gute und eine weniger gute Nachricht für die geschädigten Anleger parat. Die gute ist, dass sie sich im kommenden Sommer wie angekündigt auf eine weitere Auszahlungsrunde freuen können. "Wir sind zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können", so Jaffé. Wie viel sie bekommen werden, konnte er nicht beziffern. Bisher hat er Erlöse von 540 Millionen Euro aus den noch vorhandenen Containern erzielen können – 200 Millionen Euro gab es als Überweisung davon schon in diesem Sommer. 

Die nicht so gute Nachricht ist, dass immer noch rund 6.000 von 114.000 Anlegern die sogenannte Hemmungsvereinbarung nicht unterzeichnet haben. Die "Verweigerer" erhalten dieser Tage wieder einmal ein Schreiben mit Zahlungsaufforderungen über erhaltene Gewinne oder Ausschüttungen. Sie sollen Beträge, die sie von P&R bis zu vier Jahre vor dem Insolvenzantrag erhalten haben, zurückzahlen – wenn sie der Vereinbarung nicht doch noch zustimmen.

Verjährung von Ansprüchen droht
"Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt zweimal im Jahr 2021", so Jaffé. "Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen," macht er deutlich.

Zur Erinnerung: Der Vorstoß von Jaffé beruht auf Paragraf 134 der Insolvenzordnung. Laut dieser können Gläubiger oder Insolvenzverwalter Zahlungen von Schuldnern an andere anfechten, wenn diese Zahlungen bis zu vier Jahre vor der Pleite erfolgten. Damit soll, vereinfacht ausgedrückt, verhindert werden, dass Geschäftsleute vor einer Insolvenz Geld und Güter durch Übertragung in Sicherheit bringen. Auch mögliche Scheingewinne, wie sie in Schneeballsystemen häufig an Altanleger ausgeschüttet werden, sind grundsätzlich anfechtbar. 

Ziel: Stopp der Verjährung
Allerdings ist nicht klar, ob dieser Paragraf auch auf Alt-Anleger von P&R anwendbar ist. Es gibt auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, ob Jaffé die Mietzahlungen und Rückkäufe von P&R anfechten muss oder nicht. Diese Frage möchte der Insolvenzverwalter in Pilotprozessen beantwortet haben. Mit der Hemmungsvereinbarung sollen die Ende 2021 endende Zeitperiode für die Verjährung gestoppt werden – und Jaffé hat Zeit für die Prozesse. (jb)