Neben rund 30.000 Anlegern, die der insolventen Project Real Estate rund 1,4 Milliarden Euro zum Bauen von Wohnungen zur Verfügung gestellt hatten, sind auch die Käufer der Wohnungen betroffen, die in unterschiedlichen Entwicklungsstadien feststecken. Teilweise sind die Grundstücke noch unbebaut, teilweise stehen die Projekte kurz vor Schlüsselübergabe oder befinden sich bereits in der vergleichsweise risikoarmen Gewährleistungsphase. Insolvenzverwalter Volker Böhm erläutert seine Strategie, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden, die für jedes einzelne Projekt Maßnahmen zwischen Rückabwickeln, Fertigbauen und Verkaufen vorsieht.


Herr Böhm, wie muss man sich das laufende Verfahren zum Verkauf der Immobilien vorstellen?

Volker Böhm: Wir haben einen strukturierten Verkaufsprozess mit zwei Maklerunternehmen aufgesetzt, um der Unterschiedlichkeit der Projekte besser gerecht zu werden. Wir haben uns mehrere Maklerunternehmen angeschaut, die uns jeweils präsentierten, wie sie vorgehen würden, und haben uns schließlich für BGA Invest und Falkensteg entschieden. In die Entscheidung für diese beiden Unternehmen war auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Project-Fonds einbezogen.

Wie kleinteilig wird der Bestand angeboten? Am elegantesten wäre doch, das gesamte Konvolut an einen Großinvestor zu veräußern, am besten mit Paketzuschlag.

Böhm: Ja, das wäre das Einfachste. Wir wollen aber nicht das einfachste, sondern das beste Ergebnis erzielen. Wir fahren deswegen zweigleisig. Wir werden Gesamtangebote wohlwollend prüfen, sie müssten aber auf die einzelnen Grundstücke heruntergebrochen sein, sodass wir es mit den Angeboten vergleichen können, die für einzelne Grundstücke abgegeben werden. Ein Gesamtangebot haben wir bereits bekommen. Allerdings kamen wir beim Gegenrechnen unserer "Perlen" im Portfolio schon auf 80 Prozent des Package-Angebots. Also, ich bin mir schon recht sicher, dass wir bisher mit dem Einzelverkauf oder Teilverkäufen besser fahren.

Die Herausforderungen der einzelnen Projekte sind sehr verschieden. Anhand welcher Kriterien ergreifen Sie welche Maßnahmen?

Böhm: Zunächst mussten wir entscheiden, welche Projekte wir verkaufen und welche wir selbst zu Ende führen. Das hängt vom Entwicklungsstadium der jeweiligen Projekte ab. Bei einigen Projekten ist der Verkaufsstand noch so niedrig und der Projektverlauf noch so sehr am Anfang, dass es keinen Sinn ergibt, das wirtschaftliche Risiko einzugehen, die Immobilie im Insolvenzverfahren zu bauen. Da bietet sich eher ein Verkauf an. Dafür müssen bestehende Kaufverträge mit Wohnungskäufern rückabgewickelt werden. Der Verkaufserlös kann dann – nach Abzug der Kosten und Abschluss des Insolvenzverfahrens für die jeweilige Projektgesellschaft – an die Fondsgesellschaften ausgezahlt werden. Andere Projekte sind demgegenüber in der Entwicklung schon sehr weit fortgeschritten. Bei denen fehlt nicht mehr viel bis zur Fertigstellung. Bei diesen Projekten ergibt die Fertigstellung im Insolvenzverfahren auch keinen Sinn. Wenn zum Beispiel noch Kaufpreisraten in Höhe von einer Million Euro offen sind, für die Fertigstellung müssten aber noch 950.000 Euro aufgewandt werden, stehen Aufwand und Risiko in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag. In diesen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Projekte selbst fertig bauen. Wir werden aber auch hier die Käufer nicht im Regen stehen lassen, sondern die Voraussetzungen für eine Fertigstellung des Objekts durch die Eigentümergemeinschaft schaffen, indem wir ihnen alle Unterlagen überlassen, die sie für den Fertigbau in Eigenregie benötigen. (tw)


Das vollständige Interview, in dem Volker Böhm auch auf die Projekte eingeht, deren Bautenstand auf halbem Wege ist, und erläutert, wie er die Interessen der Anleger wahren will, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FONDS professionell ab Seite 226, angemeldete Nutzer auch hier im E-Magazin.