Der Spruch "Man soll keine Äpfel mit Birnen vergleichen" ist ebenso alt wie richtig. Versicherungsmaklern, die Fondspolicen vermitteln, nutzt diese Binsenweisheit jedoch nichts. Im Gegenteil, sie müssen Äpfel nicht nur mit Birnen, sondern auch noch mit Orangen, Nektarinen und Zitronen vergleichen. Der Grund dafür sind die zahlreichen Hochrechnungsmethoden, mit denen Versicherer die Ablaufleistungen ihrer Policen prognostizieren.

Der Prognose-Wildwuchs am Markt für Fondspolicen ist ebenso wenig neu wie der Spruch über Äpfel und Birnen. In jüngster Zeit scheint sich das Chaos aber langsam zu lichten – zumindest auf den ersten Blick. Der Grund dafür: Bisher nutzten Versicherer für Hochrechnungen von Ablaufleistungen meist die Nettomethode. Da in dieser Modellrechnung die Fondskosten nicht berücksichtigt werden, führt sie per se jedoch nicht zu realistisch vergleichbaren Ergebnissen. Inzwischen gehen deshalb immer mehr Versicherer zur deutlich transparenteren Bruttomethode über. Dabei ist der Ausgangspunkt für die Modellrechnung eine Wertentwicklung der Fondsanlage vor Fondskosten.

Umfrage bei 48 Versicherern
"Wir haben Anfang 2018 die Versicherer zu ihren Hochrechnungsmethoden für Tarife in der Altersvorsorge befragt", berichtet Frank Nobis, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im oberpfälzischen Altenstadt an der Waldnaab. 58 Prozent der Anbieter von privaten Renten- und bAV-Direktversicherungen gaben an, für die Ermittlung von Ablaufleistungen die Bruttomethode zu nutzen. Ein Jahr zuvor waren es nur 27 Prozent. In einer Umfrage von FONDS profes­sionell bei 48 Lebensversicherern erklärten immerhin 15 Unternehmen, dass sie die Bruttomethode einsetzen, um bei nicht geförderten Fondspolicen die Wertentwicklung zu pro­gnostizieren.

Auf den ersten Blick sind das erfreuliche Ergebnisse, schließlich bekommen Kunden von Fondspolicen so eine deutlich wirklichkeitsnähere Vorstellung davon, welche Summe sie später einmal erwarten dürfen. Allerdings nutzen Versicherer nicht einheitlich eine Bruttomethode, sondern wahlweise drei Varianten: Die Hochrechnungsmethode der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) ist für staatlich geförderte Altersvorsorgeproukte gesetzlich vorgeschrieben. Daneben gibt es die Bruttomethode, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt und die Bruttmethode mit getrennter Hochrechnung (siehe Kasten).

Welches Brutto-Modell das beste ist, lässt sich nur schwer beurteilen. "Jeder Verfechter einer Variante der Bruttomethode hat durchaus gewichtige Argumente für deren An­wendung", sagt Nobis. Eine einheitliche ­Vorgehensweise sei aber sinnvoll, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Unklarheiten auch bei staatlich geförderten Policen
Bislang sind die Produkte aber noch nicht einmal innerhalb der Gruppe der staatlich geförderten Fondspolicen vollkommen transparent vergleichbar. Der Grund dafür: Die PIA-Methode muss definitiv verwendet werden, um die Ablaufleistungen zu berechnen, die im PIB erscheinen. Darüber, ob sie auch für die Modellrechnungen verpflichtend ist, die die Versicherer mit ihrer Software er­stellen, herrscht im Markt aber keine Klarheit.

So gehen manche Fondspolicenanbieter ­davon aus, dass sie Ablaufleistungen außerhalb des PIB durchaus mit einer hauseige­nen Methode prognostizieren dürfen. Andere ­setzen auch in den Modellrechnungen die PIA-Version ein. In der Umfrage von FONDS professionell gaben neun Versicherer an, dass sie so verfahren. Welche Versicherer welche Methode einsetzen, zeigt die Tabelle. (am)


Einen ausführlichen Bericht über die verschiedenen Herangehensweisen, die Versicherer bei der Hochrechnung der Ablaufleistungen von Fondspolicen einsetzen, finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 2/2018 von FONDS professionell  (Seite 306). Angemeldete FONDS professionell KLUB-Miltglieder können den Beitrag auch bequem hier im E-Magazin nachlesen.