Herr Wetzel, als bAV-Spezialist beraten Sie für die Martens & Prahl Holding vorwiegend größere Konzerngesellschaften zur Betriebsrente? Welche sind das und welche Durchführungswege stehen dabei im Blickpunkt?

Marcus Wetzel: Wir beraten in der Regel Konzernunternehmen und größere Mittelständler, die Altersversorgungssysteme haben und erneuern wollen. Dabei stehen Versorgungssysteme im Durchführungsweg Pensionszusage im Fokus.

Gerade größere Unternehmen setzen die bAV auch als Teil der Vergütung ein und werben damit um Fachkräfte. Was ist Ihren Firmenkunden dabei wichtig?

Wetzel: Die bAV muss verständlich sein, sodass Personaler bei der Rekrutierung damit werben und im besten Fall schon beziffern können, wie hoch der Beitrag ist, der in die bAV für neue Beschäftigte eingezahlt wird, oder wie hoch die zusätzliche Rente sein könnte. Altersvorsorge lockt Fachkräfte – wenn man es gut macht.

Eine nachhaltig renditestarke bAV muss man sich als Arbeitgeber auch leisten können, denn das ist ein dicker Posten in der Firmenbilanz. Wie lässt sich gute bAV mit dem nötigen De-Risking der Pensionsverpflichtungen in Einklang bringen?

Wetzel: In jedem Unternehmen gibt es entgegengesetzte Ansichten: Personalabteilung und Betriebsrat drängen eher darauf, dass der Belegschaft eine attraktive bAV angeboten wird. Die Finanzexperten haben das Interesse, dass die bAV planbar ist und Risiken aus den Bilanzen genommen werden.

Das klingt nach vermehrter Ablösung alter Leistungszusagen durch beitragsorientierte Leistungszusagen (BoLZ)?

Wetzel: Lassen Sie mich das an einem Beispiel unseres Mandanten erklären, dem Maschinenbauer Koenig & Bauer AG. Das Würzburger Konzernunternehmen hat mit unserer Unterstützung die bAV von einer reinen Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dadurch wurde die bAV für das Unternehmen finanziell planbarer. Unter dem Strich ergab sich eine Entlastung der Bilanz durch die teilweise Ausfinanzierung der bAV von 45,8 Millionen Euro. Die Beschäftigten können in das neue System durch Entgeltumwandlung zusätzlich einzahlen, dafür gibt es von Koenig & Bauer einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.    

Das klingt beinahe märchenhaft einfach.

Wetzel: Nein, das ist nicht märchenhaft einfach, aber eine Lösung, um in der heutigen Zeit Fachkräfte zu gewinnen und die Bilanzen zu entlasten. Insgesamt sind solche Projekte aber sehr zeitaufwendig und benötigen einen Spezialisten wie unser Haus. Am Ende hat sich der Aufwand aber gelohnt. Koenig & Bauer hat dafür sogar den Deutschen bAV-Preis in der Kategorie "Großunternehmen" gewonnen.

Ein bAV-Berater steht den Mitarbeitern bei Koenig & Bauer für Fragen zur bAV vor Ort zur Verfügung. Wie lässt sich dieser Aufwand für Sie als Berater refinanzieren?

Wetzel: Es gibt zwei Möglichkeiten, wie wir einen Berater, der im Rahmen eines Kommunikationskonzeptes für das Unternehmen vor Ort tätig wird, finanzieren können. In der Regel wird unsere Dienstleistung durch Courtage finanziert, auch wenn im Kollektivgeschäft nur die Hälfte der sonst üblichen Vergütung gezahlt wird. Zunehmend beraten wir auch gegen Honorar und empfehlen entsprechende Nettotarife. Das machen viele Lebensversicherer mit. Bei der Bearbeitung von Störfällen, wie Elternzeit oder Ausscheiden des Mitarbeiters, läuft die Finanzierung unserer Dienstleistung inzwischen fast nur noch gegen Honorar.

Lohnt bei der zuletzt hohen Inflation überhaupt noch Entgeltumwandlung über versicherungsförmige Durchführungswege?

Wetzel: Die Inflation war in den letzten Monaten größtenteils höher als die Rendite guter Vorsorgeprodukte. Das lässt sich kurzfristig nicht ändern, aber die Entgeltumwandlung ist durch Zuschüsse des Arbeitgebers auch unter diesen Vorzeichen weiter sinnvoll. Langfristig, über die gesamte Ansparphase betrachtet, schlagen gute Produkte mit geringen Kosten auch die Inflation. So entsteht eine zusätzliche Rendite für die Beschäftigten.

Arbeitgeber könnten durch höhere Zuschüsse als vorgeschrieben besonders beim Fachkräfte-Recruiting punkten…

Wetzel: Besonders attraktiv sind Vorsorgemodelle, die im Rahmen der Entgeltumwandlung angeboten werden, wenn diese nicht nur den gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent gewähren, sondern einen wesentlich höheren Zuschuss. Ein Beispiel: Wir haben die Molkerei Ehrmann bei der Neuordnung ihrer bAV begleitet. Bei der Ehrmann-Betriebsrente übernimmt der Arbeitgeber 75 Prozent der Beiträge im Rahmen eines modernen Matching-Plans. Die Beschäftigten können mit einem Bruttogehaltsverzicht von 25 Euro einen Sparbeitrag von 100 Euro finanzieren. Das bedeutet, dass sie lediglich ein um rund 12,50 Euro geringeres Nettogehalt erhalten.        

Letzte Frage: Wie nehmen Sie den Benefit-Gedanken in der Versicherungsbranche selbst wahr? Wird da genug gegen den merklichen Fachkräftemangel getan?

Wetzel: Eine Umfrage von Martens & Prahl unter 150 Experten der Versicherungsbranche ergab, dass 69 Prozent Benefits generell als wichtig für die langfristige Mitarbeiterbindung im Maklerunternehmen empfinden. Die meisten, nämlich 70 Prozent, bevorzugen monetäre Zusatzleistungen. Am häufigsten werden Betriebsrenten, Job-Räder, betriebliche Krankenversicherungen, Firmenwagen und Verpflegungszuschüsse genannt.

Deckt sich das mit den Angeboten bei Ihnen im Haus?

Wetzel: Ja. Auch wir, die Martens & Prahl Pensionsmanagement GmbH, haben zur Gewinnung von Fachkräften eine attraktive bAV, eine betriebliche Krankenversicherung, einen Zuschuss zum Firmenticket für den öffentlichen Nahverkehr, die Möglichkeit zur Nutzung eines Job-Rades oder Firmenwagens im Angebot.

Vielen Dank für das Gespräch. (dpo)