Protektor wird die von ihr verwalteten Lebensversicherungsbestände der 2003 in die Pleite gerutschten Mannheimer Versicherung dieses Jahr doch nicht abgeben. Die gesetzliche Auffanggesellschaft für die Policen insolventer Versicherungsgesellschaften vermeldet, dass die Ausgliederung der Mannheimer Bestände in die neu gegründete Protektor-Tochtergesellschaft Salvamus Lebensversicherungs-AG, die Vorraussetzung für den Bestandsverkauf ist, erst 2017 erfolgen wird.

Als Begründung für die massive Verzögerung gibt Protektor an, dass mit der Gründung zusammenhängende steuerliche und aufsichtsrechtliche Fragen noch nicht geklärt seien. Dabei ist der Umweg des Verkaufes über eine Tochtergesellschaft gerade eben aus steuerlichen und rechtlichen Gründen gewählt worden.

Zudem seien auch die Gespräche mit potenziellen Käufern der noch rund 100.000 verbliebenen Policen, die laut Protektor "wieder auf eine solide finanzielle Basis gestellt" wurden, noch nicht abgeschlossen. Hier gilt nach Medienmeldungen der Run-Off-Spezialist Heidelberger Leben als erklärter Favorit.

Für Kunden ändert sich nichts
Protektor erklärte weiter, dass die Salvamus Lebensversicherungs-AG zwar der neue Rechtsträger der Versicherungsverträge werde. Ansonsten ändere sich an den Verträgen der Versicherungsnehmer nichts: "Die neue Gesellschaft führt sie unverändert fort. Die Versicherten erhalten weiterhin alle garantierten Leistungen. Die Versicherungsbedingungen bleiben unverändert, und auch alle bereits zugeteilten Überschussanteile bleiben in vollem Umfang erhalten. Organisatorisch ergeben sich für die Kunden ebenfalls keine Veränderungen. Ihre Betreuung erfolgt weiterhin in Mannheim durch dieselben Ansprechpartner wie bisher. Auch die Telefonnummern bleiben gleich", heißt es in der Pressemitteilung.

Dabei hat der Verkauf für alle Beteiligten Vorteile. Schließlich gilt bei der Verwaltung von Alt-Beständen: Je größer die Einheiten, desto geringer die Kosten. Daher seien die 100.000 Verträge für Protektor nicht genug, um kostendeckend zu arbeiten. (jb)