Die Finanzaufsicht Bafin hat die Ergebnisse einer aktuellen Abfrage zu gezahlten Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen veröffentlicht. Die auf dem Neugeschäft für 2018 basierende Erhebung zeigt, dass die Abschlussprovisionen über alle Produktkategorien und Vermittlergruppen leicht von 3,77 Prozent (2017) auf 3,82 Prozent (2018) gestiegen sind. Der Grund: Das 2018 erzielte Neugeschäft lag mit 108,4 Milliarden Euro Beitragssumme um 3,6 Prozent über dem Neugeschäft von  2017. Nur bezogen auf kapitalbildende Lebensversicherungen – klassische Garantieprodukte mit Überschussbeteiligungen, Fondspolicen, aber auch Riester- und Rürup-Renten – lag die durchschnittliche Courtage bei niedrigen 3,25 Prozent. 

Bei den Abschlussprovisionen ist über alle Produkte gerechnet demnach zudem zwischen sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen zu unterscheiden. Die sofortigen Vergütungen sind von 2,8 Milliarden Euro (2017) auf 3,2 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gesunken.

Die Behörde hat ferner weitere Zahlungen an die Vermittler unter die Lupe genommen. Dazu gehören – wieder über alle Produkte – die Vergütungen für Bestandspflege und Bestandsverwaltung. Diese sind von 0,7 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die Vergütungen für die die Vermittler insgesamt, also Abschlussprovisionen zuzüglich der weiteren Zahlungen, kletterten damit im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen von 4,49 Prozent (2017) auf 4,72 Prozent (2018).

Fehler bei vorheriger Auswertung
Diese Daten werden sicher in der Debatte um die Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebensprodukten von 2,5 bis zu maximal 4,0 Prozent, die das SPD-geführte Finanzministerium sowie die Bafin forcieren, eine tragende Rolle spielen. Daher ist die oben erwähnte Spezifizierung der Behörde bezüglich kapitalbildender Verträge wichtig.

Bei der Auswertung der Provisionszahlungen im Jahr 2017 ist der Bafin nämlich im Hinblick auf zumindest einige gefundene und veröffentlichte Maximalwerte von bis zu 10,76 Prozent wohl eine Fehlinterpretation unterlaufen. Sie hatte bei der Berechnung der Courtagehöhe auch Restschuld- und Risikoversicherungen einbezogen, die tatsächlich weit über den Zahlungen für die kapitalbildenden Versicherungen liegen. Weil das Finanzministerium auch diese Angaben als Begründung für den Erlass eines Provisionsdeckels anführte, spielte das den Vermittlern und ihren Interessensvertretern, die gegen die Begrenzung sind, in die Hände. Diesen Fehler hat die Behörde mit der Spezifierung nicht wiederholt. 

Einzelne Vermittler erhalten mehr als sieben Prozent
Die Bafin kommt aber auch in Bezug auf rein kapitalbildende Lebensversicherungen zu dem Ergebnis, dass es eine Reihe von Vermittlern gebe, die Abschlussprovisionen in Höhe von mehr als vier Prozent einstreichen konnten. Wie viele Berater das prozentual oder in absoluten Zahlen sind, verrät die Behörde nicht. Sie teilt lediglich mit, dass "auf sie ein Anteil von rund 30 Prozent (28,23 Prozent) der Beitragssumme entfällt". Einzelne Vermittler erhielten 2018 sogar Abschlussprovisionen von mehr als sieben Prozent der Beitragssumme.

Vermittler, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte 2018 Abschlussprovisionen von mehr als 2,5 Prozent der von ihnen vermittelten Beitragssumme verdienten, haben laut der Auswertung einen Anteil am Neugeschäft in Höhe von 33,66 Prozent der Beitragssumme. Diejenigen, die bis zu 2,5 Prozent bekommen, vermittelten 38,11 Prozent der Summe. (jb)