Das starke Wachstum bei betrieblichen Krankenversicherungen (bKV) hat sich 2020 unvermindert fortgesetzt. Nach neuesten Branchenzahlen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) boten Ende vergangenen Jahres 13.500 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Das entspricht einem Plus von 29 Prozent gegenüber 2019, als 10.500 Betriebe eine bKV im Angebot hatten. Die Zahl der Beschäftigten, die davon profitieren, stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent auf 1,04 Millionen Versicherte. Im Jahr 2015 waren es erst 570.000 Versicherte gewesen.

Arbeitnehmer profitieren von einem erweiterten Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung. Einen Aufschwung der bKV hatte bereits der "PKV-Marktausblick 2021/2022" der Rating-Agentur Assekurata registriert. Demnach wird für 2021 besonderes Wachstumspotenzial bei den sogenannten Budget-Tarifen der bKV erwartet. Diese Tarife bieten ein breiteres Leistungsspektrum als die Einzeltarife.

Gruppenvertrag für zahlreiche medizinische Leistungen
Bei der bKV schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer über einen Gruppenvertrag für seine Belegschaft eine Zusatzpolice ab. Gesetzlich Krankenversicherte kommen damit in den Genuss umfangreicherer medizinischer Leistungen als ihn die gesetzlichen Kassen gewähren. Und selbst für Privatversicherte eröffnen sich – je nach Ausgestaltung ihres jeweiligen PKV-Tarifs – zusätzliche Versorgungsvorteile.

Meist ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Gruppenverträgen sehr gut. Zudem gibt es keine oder nur vereinfachte Gesundheitsprüfungen und auch Vorerkrankungen sind vielfach mitversichert. Im Gegensatz zu privaten Einzelversicherungen gibt es auch keine Wartezeiten.

Was Budget-Tarife bieten
Beim Budget-Tarif wählt das Unternehmen für seine Belegschaft ein "Gesundheitspaket" in Kombination mit einer bestimmten Budgethöhe, die dem Mitarbeiter pro Jahr zur Verfügung steht. Je nach Belieben können Angestellte medizinische Leistungen aus verschiedenen Bereichen in Anspruch nehmen. Beispiel Allianz: Der Versicherer bietet drei Gesundheitsbudget-Modelle aus den Leistungssegmenten Sehhilfen, operative Korrektur der Sehschärfe, Naturheilverfahren, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnvorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz in Kombination mit insgesamt fünf Budgethöhen (300, 600, 900, 1200 und 1500 Euro jährlich).

Ganz neu auf dem Markt ist jetzt der Budget-Tarif "FlexMed easy" der Axa Krankenversicherung. Zur Wahl stehen für Arbeitgeber fünf Budgetstufen von 300 Euro bis 1.500 Euro. Erstattet werden zum Beispiel Behandlungen durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zahnersatz und -aufhellung sowie operative Sehschärfenkorrekturen oder auch – einzigartig am Markt – die Therapie mit transparenten Zahnschienen. 

Übrigens: Arztrechnungen begleicht der Arbeitnehmer im Rahmen der bKV über den Budget-Tarif direkt mit dem Versicherer. Dafür schickt er die Rechnungen ein und erhält dann die Erstattung. Der Arbeitgeber bleibt damit außen vor: Er erfährt somit weder etwas über den Gesundheitszustand des Beschäftigten noch hat er administrativen Aufwand.  

bKV als Firmen-Extra immer beliebter
Kompetente bKV-Anbieter liefern damit einen Wettbewerbsvorteil im Ringen um die besten Fachkräfte, der dazu beiträgt, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Immerhin bezeichnen knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko (DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019).

Schon bei früheren Umfragen hatten Arbeitnehmer der bKV den Vorzug vor Firmen-Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen gegeben. Mittlerweile wäre jedem vierten Arbeitnehmer eine vom Chef bezahlte bKV sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.

Seit 2020 sind Zuwendungen der Arbeitgeber für eine bKV wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde klargestellt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen.

Police als Sachbezug mit Steuervorteil
Im Übrigen bleibt es hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der bKV bei den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 7. Juni und 4. Juli 2018 (Az.: VI R 13/16 und Az.: VI R 16/17) zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug fortentwickelt hat. Das heißt: Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Voraussetzung: Die Zuwendung wird ausschließlich als Versicherungsschutz gewährt und nicht als Geldleistung. 

Die 44-Euro-Grenze bezieht sich allerdings auf die Summe aller Zuwendungen. So fallen zum Beispiel auch Tankgutscheine oder ein Firmenticket für den Öffentlichen Nahverkehr darunter. Die Steuerbefreiung ist also möglicherweise schon zu einem großen Teil ausgeschöpft. Immerhin: Ab 1. Januar 2022 wird die Freigrenze auf 50 Euro angehoben.

Eine arbeitgeberfinanzierte bKV ist komplex und auch kein bloßes Versicherungsprodukt, sondern eher unternehmensindividuelles Konzept für die moderne Personalpolitik. Es braucht höchste Beratungskompetenz, fachliche Expertise und Erfahrung auch in den Bereichen Steuer- und Arbeitsrecht.

Unterschiedliche Vergütungsmodelle
Viele Vermittler stecken die bKV noch immer in die Schublade der KV-Zusatztarife, die eventuell zu wenig an Courtage im Verhältnis zum Arbeitsaufwand bringen. "Ein   Gesamtüberblick über die einzelnen Vergütungsmodelle der Gesellschaften fällt schwer", sagt Versicherungsmakler und PKV-Experte Andreas Trautner. Das Spektrum reiche von   klassischen Abschlusscourtagen wie bei Zusatztarifen über ausschließlich gezahlte laufende Courtagen bis hin zu Mischmodellen. Diese umfassen eine kleinere Abschlusscourtage sowie eine dauerhaft laufende und höhere Bestandscourtage, die auch im zweistelligen   Bereich liegen kann.

Wichtig für Makler: Praxisbeispiele und Hintergrundinformationen zur betrieblichen Krankenversicherung bietet der PKV-Verband auf einer speziellen Internetseite. Einige Versicherer setzen die Mindestanzahl an Versicherten bei zehn an, andere bei fünf (Allianz, Barmenia, SDK). (dpo)