Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Check24 und der Huk-Coburg Versicherungsgruppe enden einfach nicht. Im jüngsten Streitfall (Az. 16 O 80/20) hat diesmal das Vergleichsportal für Versicherungen und andere Produkte vor dem Landgericht (LG) Berlin recht bekommen, wie es in einer Pressemitteilung schreibt. Allerdings sei die Entscheidung "im einstweiligen Rechtsschutz ohne Anhörung per Beschluss" ergangenen. Der Versicherer kann also noch Rechtsmittel einlegen. 

Diesmal trafen sich die Direkttochter Huk24 und der Münchner Online-Riese im Gerichtssaal. Der Mitteilung von Check24 zufolge drehte sich der Konflikt um eine Kündigungsklausel der Huk-Online-Tochter. Deren Kunden können demnach ihre Versicherungsverträge nicht per Email, sondern mittels eines von Huk24 zur Verfügung gestellten Formulars kündigen. Erfolge eine Kündigung per Email, behalte sich der Direktversicherer vor, diese zurückzuweisen. Damit verstößt der Versicherer nach Meinung von Check24 gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht.

Retourkutsche von Check24
Denn: Für Kündigungen dürfe keine strengere als die Textform vereinbart werden. Das bedeutet, eine Kündigungserklärung ist auch dann gültig und muss somit akzeptiert werden, wenn sie etwa via Mail oder Fax übermittelt wird. Striktere Bedingungen für eine Vertragskündigung – wie die Verwendung vorgefertigter Formulare – seien daher unwirksam. Auf eine entsprechende Abmahnung habe die Huk abschlägig reagiert. Darum habe Check24 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Der Rechtsstreit scheint aber eine Retourkutsche des Vergleichsportals gewesen zu sein. Denn vor rund drei Wochen (am 13.2.) hatte das LG Berlin im Zusammenhang mit dem "Kündigungsservice" von Check24 dem Versicherer recht gegeben. Das Portal hatte bis dato Kunden bei einem Wechsel hin zu einem anderen Kfz-Versicherer unterstützt und die Kündigungserklärung bei der alten Gesellschaft durch einen Boten oder Vermittler eingereicht. Diesen Service bewarb das Portal laut der Pressemitteilung als "gültig und rechtskonform" – zu Unrecht, wie der Versicherer und auch das LG befanden.

Die Huk-Coburg führt zudem vor dem Landgericht Köln noch einen anderen Rechtsstreit mit Check24 – über dessen sogenannte "Nirgendwo-Günstiger-Garantie". Der Vergleicher versucht Kunden mit dem Versprechen anzulocken, dass diese nur bei dem Portal die günstigsten Versicherungstarife bekommen. Die Huk-Coburg hält das für irreführend, da nicht alle Versicherer auf dem Portal zu finden sind. (jb)