Die Impfungen gegen das Coronavirus kommen voran – zum Glück, bietet ein Schutz vor Covid-19 doch die Aussicht auf eine Rückkehr zur Normalität. Auf der anderen Seite gibt es besorgte Bürger, die sich fragen, wie sie im Falle eines Impfschadens geschützt wären. Makler tun also gut daran, sich mit diesem hochaktuellen Thema zu beschäftigen.

"Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch", betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Blick auf die Impfstoffkandidaten. Sie durchlaufen mehrere klinische Studien und werden unabhängig getestet. Dennoch: Körperliche Reaktionen lassen sich für keine Impfung gänzlich ausschließen, leider auch keine Impfschäden. Was gibt es hier in punkto Versicherungsschutz zu beachten?

Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko
"Für die Krankheits- und Behandlungskosten, die bei Unwohlsein nach einer Impfung anfallen, sowie für Geldleistungen bei Verdienstausfall kommt die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung auf", so Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Nebenwirkungen wie Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit gehören zum normalen Lebensrisiko. Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld besteht nicht. Anders bei Impfschäden, also schweren Komplikationen oder bleibenden Schäden – da gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zunächst haftet der Arzt, darüber hinaus bei empfohlenen (etwa gegen Grippe oder Covid-19) oder vorgeschriebenen Impfungen (gegen Masern für Kita- und Schulkinder) der Staat.

Wie der Staat für Impfschäden haftet
Grundsätzlich sieht Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes für alle, die nach einer empfohlenen oder vorgeschriebenen Schutzimpfung geschädigt werden, einen Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen vor. Als Schädigung gilt, was "über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion" hinausgeht. Beispiel Keuchhusten-Impfung: Das Kind bekommt hohes Fieber und einen epileptischen Anfall. Schon beim kleinsten Verdacht sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden, der laut Gesetz verpflichtet ist, dies an das Gesundheitsamt weiterzuleiten.

Details zur staatlichen Entschädigung und Versorgung bei einem Impfschaden regelt das Bundesversorgungsgesetz. Die Entscheidung über die "Beschädigtenversorgung" treffen die Versorgungsämter bei den Landratsämtern. Ausschlaggebend bei einem Impfschaden ist der Ort, an dem die Impfung vorgenommen wurde. Zu den wichtigsten Leistungen gehören Beschädigtenrenten (Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage), Leistungen zur Abgeltung des wirtschaftlichen Schadens (Ausgleichsrente, Ehegatten-/Kinderzuschlag, Berufsschadensausgleich) und Ausgleich schädigungsbedingter Mehraufwendungen (zum Beispiel Pflegezulage).

Entschädigung ersetzt keine private Vorsorge
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und dem Grad der Schädigung. Die Grundrente beträgt allerdings nur zwischen 156 und 811 Euro pro Monat und wird erst ab 30 Prozent Schädigungsfolgegrad gezahlt. Unterm Strich gilt also wie sonst auch bei der Vorsorge: Besser, man wappnet sich gegen die größten gesundheitlichen Risiken durch private Vorsorge mit Versicherungen über die Krankenversicherung hinaus.

Bei einem Impfschaden kommt es dann auf die konkreten Versicherungsbedingungen an, falls solche Policen wie gegen Berufsunfähigkeit, andere Arten von Arbeitskraftabsicherung, Unfälle oder Tod vorhanden sind. Beispiel Tod: Eine Risikolebensversicherung sichert Angehörige mit einer vertraglich vereinbarten Geldsumme für den Fall ab, dass die versicherte Person stirbt. "Sie greift auch im Todesfall aufgrund eines Impfschadens", betont Boss.

Maklerpool bietet Übersicht guter Unfallversicherer
In der Unfallversicherung war Impfschutz bis vor wenigen Wochen noch ein Nischenbereich, weiß Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Der Maklerpool hat im Zusammenhang mit der begonnenen Corona-Impfung für seine Partnermakler eine Vergleichsliste von Unfallpolicen mit Fokus auf den Impfschadenschutz bereitgestellt.

Die mit der Pool-Tochter Versoffice erarbeitete Übersicht listet Anbieter auf, die Versicherungsschutz im Falle einer durch eine Impfung ausgelöste Infektion und deren Folgeschäden abdecken. Zusätzlich stellt der Pool ein "Leistungszertifikat" aus: Im eventuellen Schadenfall werden die Kosten einer Rechtsberatung bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte übernommen.

Die Vergleichsliste soll Maklern helfen, die Tarife der Kunden schnell abzugleichen, um bei Bedarf individuell nachzubessern. Zu den Versicherern, die Schäden durch Corona-Impfung abdecken und deren Leistungen bereits nach einem ärztlich diagnostizierten Invaliditätsgrad von einem Prozent greifen, zählen laut Liste Allianz, Barmenia, Basler, Continentale, die Bayerische, die Haftpflichtkasse, Ergo, Janitos (Tarif Best Selection), VHV und der Deckungskonzeptmakler Manufaktur Augsburg (Tochter des Pools SDV, der zur Signal-Iduna-Gruppe gehört). (dpo)