Es gibt Fortschritte bei der Einführung einer säulenübergreifenden, digitalen Renteninformation, auch Online-Rentenkonto oder digitale Rentenübersicht genannt. Aktuell ist das Portal seit 16. Dezember 2022 in der sogenannten ersten Betriebsphase (Pilotbetrieb). "Dabei erfolgt die Evaluierung der digitalen Rentenübersicht und des Portals mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen (VE) und Testnutzern“, berichtete Imke Petersen, Leiterin der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund).

Die Vorarbeiten hatten bereits 2014 begonnen. 2018 hatte die DRV-Bund, die jährlich rund 40 Millionen Renteninformationen verschickt, geschätzt, dass diese Information frühestens 2019 kommt. "Und dann vermutlich nur in einem ersten Teilschritt", gab sich DRV-Forschungsbereichsleiter Reinhold Thiede seinerzeit zurückhaltend. Insgesamt sei es noch ein weiter Weg, stellte Thiede klar. Er sollte recht behalten.

Langsam nährt sich das Eichhörnchen
Anfang 2019 verdichteten sich die Zeichen, dass die säulenübergreifende Renteninformation nicht vor 2021 und dann vermutlich nur in einem ersten Teilschritt kommt. Ein Problem: Es sind digitale Schnittstellen nötig, über die alle Daten für die künftigen Rentner bereitgestellt werden. Nur so lässt sich die Renteninformation digital abrufen. "Wir können und wollen die Daten aller künftigen Rentner in Deutschland nicht an einem Ort hinterlegen", sagt Konrad Haker, Referatsleiter "Grundsatzfragen der Alterssicherung, Finanzierung der Rentenversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das käme einer Vorratsdatenspeicherung gleich, und die ist in Deutschland verboten.

Inzwischen scheint diese Hürde genommen. Der Pilotbetrieb läuft. Angebunden ist das Projekt bei der DRV-Bund. Das Tool soll schon vorhandene Mitteilungen von Altersvorsorgeträgern konsolidieren, die private Versicherer und die gesetzliche Rentenversicherung auch jetzt schon regelmäßig verschicken, und zudem die gesetzlichen Rentenansprüche ausweisen. "Mitten im Sommer 2023 wird das Portal für alle Bürger geöffnet", kündigte Petersen an. Sichtbar würden jedoch nur Anwartschaften von VE, die bereits freiwillig an das Portal angebunden sind.

Noch wenige VE angebunden, doch Regelbetrieb startet im Dezember
Bislang sei dies eine VE-Anzahl im "mittleren zweistelligen Bereich", so Petersen auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE. Sie rechnet damit, dass bis zum Jahresende deutlich mehr VE mitmachen. "Das System lebt von der Teilnahme", blickte die Chefin voraus. Noch wichtiger sei jedoch, Nutzer auch zufriedenzustellen. Sollten die VE-Teilnehmerzahlen auf mittlere Sicht zu wünschen übriglassen, dürfte der Verordnungsgeber auf den Plan treten.

Zum Jahresende könnte dann der Regelbetrieb starten, sofern das BMAS auf Grundlage der Evaluationsergebnisse und unter Berücksichtigung des Grades der freiwilligen Beteiligung im Verordnungsweg dazu entscheidet . Dann seien VE zur Anbindung verpflichtet, die bereits jährliche Standmitteilungen an ihre Kunden schicken. Dazu zählen neben der DRV auch Anbieter von Lebensversicherungen, Riester-Produkten und den bAV-Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie Anbieter von Investmentfonds-Altersvorsorgeverträgen. Im ersten Schritt noch nicht einbezogen seien die bAV-Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse sowie berufsständische Versorgungswerke und die Beamtenversorgung.

Zugriff mit scheinbar einfacher Identifizierung
Zugriff bekommen Nutzer durch Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis oder ihrer Steuer-ID, erklärte Petersen. Eine temporäre "Wartungsseite" könne man schon jetzt ausprobieren. Beim Test der Redaktion war sie aber nicht auffindbar. "Der Nutzer hat immer die Hoheit über seine Daten", versichert Petersen.

Über drei Stufen könne man im geschützten Bereich von einer Landingpage über die Gesamtübersicht zu einer Detailseite gelangen, auf der auch Tipps zur jeweiligen Anwartschaft gegeben werden. Nutzer könnten ab dem Sommer entweder konkrete VE anfragen, welche Versorgungsansprüche dort bestehen, oder alle angebundenen VE.

Private Tools schon längst am Start
Versierte Vorsorgeberater haben natürlich nicht gewartet, um ihre Kunden zu sensibilisieren. Schließlich benötigen Versicherungsmakler praktisch für jedes Beratungsgespräch zur Altersvorsorge einen ungefähren Überblick der Versorgungsansprüche des Kunden. Dazu gibt es zahlreiche Tools und Programme, die auch gesetzliche und betriebliche Ansprüche integrieren. (dpo)