Talfahrt gestoppt: Zahl der Versicherungsmakler und -vertreter steigt
Der Abwärtstrend bei den gewerblichen Versicherungsvermittlern und vor allem Versicherungsvertretern ist zunächst beendet. Die aktuellen Zahlen des DIHK-Vermittlerregisters zeigen ein Plus bei den Vertretern und auch bei den Maklern.
Anfang Oktober ist die Zahl der in Deutschland tätigen gewerblichen Versicherungsvermittler im Vergleich zu Anfang Juli leicht gestiegen, nachdem die Zahl in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich gesunken war. Das zeigt die aktuelle Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Demnach waren zum 1. Oktober insgesamt 183.709 Vermittler mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34d Gewerbeordnung aktiv – immerhin 654 mehr als im Sommer.
Der Großteil der neuen Vermittler kommt aus dem Lager der gebundenen Versicherungsvertreter. Dieses ist um 420 auf 103.576 gewachsen. Damit ist der seit Mitte 2021 zu beobachtende Rückgang bei den gebundenen Vermittlern zunächst gestoppt. Damals zählte das Register insgesamt 119.668 Vertreter, nachdem zuvor die Zahl der Versicherungsvertreter drei Quartale in Folge gestiegen war. Aber auch das Lager der ungebundenen Makler wuchs über die Sommermonate 2023: Laut DIHK waren Anfang Oktober 46.407 Makler registriert, 133 mehr als im Juli. Bei den übrigen Vermittlergruppen gab es wie üblich nur wenige Veränderungen. (jb)
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Kommentare
Und weiter?
AntwortenMeint man wirklich, mit den geringen Einkünften bei Strukturen, kann man leben? Kosten sind leider was anderes als Einnahmen. Wir erinnern uns an die Bahr-Rente, mangels Vertrieb verstorben, weil der Vertrieb mit dem Entgelt nicht Kostendeckend war. Und als Nebengeschäft, die Haftung eher ein finanzielles Todesurteil für den Vermittler ist. Allein der die Beitragspflicht bei Leistungsbezug und Anrechnung bei Sozialleistung eine gesamte Nullnummer insgesamt! Wer heute in diese Branche wechselt, ist eher Insolvenz näher, als dem Wohlstand. Während die Vertriebskosten gewiss sind, ist der Verdienst völlig ungewiss. Denn zum Leben bedarf es einen verpönten Gewinn, also einen Überschuss nach Kosten. Hierfür wird der Fachwirt oder Betriebswirte der Betriebs- und Volkswirtschaft und nicht der singende, tanzende, und klatschende Abiturinhaber, mangels Studi-fertigkeiten.
Bruno1968 am 26.10.23 um 10:52