Die Meinungen der Parteien gehen weit auseinander, die Konzepte von Versicherern und Verbraucherschützern drohen erneut in einer Endlosdebatte zu versinken. Am Ende dürften weiter die Steuerzahler mit Finanzhilfen für Hauseigentümer geradestehen, die Überschwemmungsopfer geworden sind, sich jedoch nicht freiwillig gegen Elementarschäden abgesichert hatten. Solcher Schutz ist gegen Überflutung, Schneebruch, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche möglich und kostet als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung laut Verbraucherzentrale Sachsen häufig nur rund 60 bis 600 Euro pro Jahr – je nach Hochwasser-Risikoklasse.

Durch das Hochwasser in vielen Regionen Deutschlands kommt aber erneut Bewegung in die Debatte über die Einführung einer bundesweiten Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt dies ab, weil die Police das Wohnen spürbar verteuern würde. Er verweist auf Zahlen der Versicherungsbranche, die dafür zusätzliche Kosten je Einfamilienhaus zwischen 100 bis 2000 Euro jährlich schätzt.

Risiken am besten über Versicherungsgemeinschaft absichern
SPD, Grüne und Union reagierten mit scharfer Kritik auf die Absage Buschmanns an die Pflichtversicherung. "Wir wollen nicht, dass immer der Steuerzahler bei Katastrophenschäden einspringen muss", sagte etwa der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, gegenüber der "FAZ". Die Risiken sollten solidarisch über die Versicherungsgemeinschaft abgesichert werden. Die SPD-Fraktion sei in der Endphase, ein Konzept dafür zu erstellen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz fordert bereits seit Mitte 2023 die Einführung einer Pflichtversicherung. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch die Unionsfraktion. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings, verweist auf einen entsprechenden CDU/CSU-Antrag von November 2023, der im Rechtsausschuss liegt. Demnach soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit einer Elementarabsicherung angeboten werden, die Immobilienbesitzer jedoch ablehnen können. "Der über alle Risiken informierte Verbraucher kann und muss diese Entscheidung am Ende immer noch selbst treffen", so Krings gegenüber der "FAZ". Auch die Verbraucherzentralen befürworten das Modell einer abwählbaren Elementarabsicherung.

GDV will umfassendes Konzept, BdV eine Pool-Lösung
Einen Schritt weiter geht die Versicherungswirtschaft mit ihrer Forderung nach einem Gesamtkonzept vom Dezember 2022 (externer Link): Eine Pflichtversicherung müsse zwingend eingebettet werden in verbindliche Schutzmaßnahmen wie Bauverbote in gefährdeten Gebieten, eine Pflicht zu überschwemmungsresilienten Baustoffen und eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen sowie einen Naturgefahrenausweis, der die Schadensanfälligkeit von Gebäuden aufzeige, fordert der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).

Der Bund der Versicherten (BdV) hat indes schon im März 2022 einen Vorschlag (externer Link) unterbreitet, für den kein Bundesgesetz nötig wäre. Der BdV schlägt ein kollektives Pflichtsystem vor, das die Länder zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Pool-Lösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung habe, solle vom Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit werden.

Grundwasserschäden nicht versichert?
Der Ausgang der Debatte ist offen. Derweil spülen die Starkregenfälle der vergangenen Wochen einen Teilaspekt von Elementarschäden an die Oberfläche: Schäden durch Grundwasser. "Wenn das Wasser durch den Anstieg des Grundwassers 'nur' im Keller steht – also nicht das Grundstück überschwemmt, ist der Schaden durch die Elementarversicherung im Allgemeinen nicht gedeckt", erklärt Onnen Siems, Geschäftsführer von Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung in Köln.

"Grundwasserschäden sind in der Regel nur versichert, wenn das Wasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt", heißt es auch beim Vergleichsportal Verivox. Dringt Wasser unterirdisch ein und beschädigt das Mauerwerk von unten, bestehe oft kein Versicherungsschutz. Werde es jedoch nach oben gedrückt, steht damit über der Erdoberfläche und dringt dann durch Kellerfenster in das Haus ein, ist es mit Elementarschadendeckung versichert.

Makler sollten Kunden vor Abschluss und im Schadenfall helfen
Grundlage für die Einstufung in die jeweilige Zone für den Versicherungsschutz (ZÜRS-Zone) ist die Wahrscheinlichkeit, mit der es in der jeweiligen Region zu einer Überschwemmung kommt. Die Versicherer unterscheiden vier Zonen, wobei 1,7 Prozent der Gebäude in Deutschland in den Klassen I und II mit dem geringsten Hochwasserrisiko eingestuft sind.

Makler sollten ihre Kunden auf die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit dem Elementarschadenschutz hinweisen. Dazu gehört, dass in hochwassergefährdeten Gebieten im Gebäude funktionierende Rückschlagklappen vorhanden sind. Die Abflussleitungen auf dem Grundstück müssen freigehalten werden. Wurde die Elementarschadenabsicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgeschlossen, gelten weitere Vorgaben. So muss der Versicherungsnehmer im Keller aufbewahrten Hausrat laut AVB oft mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden lagern, wenn er den Schutz nicht verlieren will. (dpo)