Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat die technischen Details für die EU-Standardrente Pepp ("Pan-European Personal Pension Product") vorgelegt. Die zugrundeliegende Verordnung für das Produkt, das Teil der der geplanten europäischen Kapitalmarktunion ist, wurde bereits vor rund einem Jahr verabschiedet. Die nun veröffentlichten, sogenannten delegierten Rechtsakte der Eiopa, die auf Konsultationen basieren, muss die EU-Kommission noch verabschieden. Endgültig in Kraft treten wird die  Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union.

Die EU-Kommission startete das "Projekt Pepp" im Juli 2017. Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte. Die Verordnung schafft daher die Voraussetzungen für ein privates Altersvorsorgeprodukt, das die anderen bestehenden nationalen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenangebote ergänzt. Ein sehr wichtiger Aspekt des neuen Produktes ist daher, dass es problemlos von einem Land in ein anderes übertragen werden kann.

Deckel bei Vertriebs- und Verwaltungskosten
Die Detailregelungen der Eiopa sehen, wie angekündigt, einen Kostendeckel für Pepps vor – ein anderes wichtiges Ziel neben der Übertragbarkeit. Bei den Basis-Pepps sollen die gesamten Gebühren für die Verwaltung, die Anlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und den Vertrieb nicht höher als ein Prozent des angesammelten Kundekapitals betragen. Garantiekosten sind darin nicht inbegriffen, sie müssen extra ausgewiesen werden. Eine vollständige Kapitalgarantie ist für Pepps aber nicht vorgeschrieben, es sind Varianten ohne Garantie möglich. Mit dem separaten Ausweis der Absicherungskosten soll daher auch ein Vergleich zwischen Pepps mit und ohne Garantie ermöglicht werden. Auch Kosten für zusätzliche Leistungen wie die Absicherung biometrischer Risiken sollen nicht im Kostendeckel inbegriffen sein, sie müssen ebenfalls extra angegeben werden.

Die Eiopa betont weiter, dass Pepps insbesondere online vertrieben werden sollen – schon alleine wegen der Kosteneinsparungen. Aus diesem Grund sollen die Produktinformationen leicht zugänglich und vor allem verständlich sein. Dafür müssen Anbieter gleich zwei wichtige Dokumente erstellen: Erstens das Pepp-Basisinformationsblatt ("Key Information Document", KID), das auf maximal fünf A4-Seiten alle wesentliche Produktmerkmale beschreibt. Und zweitens die Pepp- Leistungsinformation ("Pepp Benefit Statement"), die dem Kunden jährlich geliefert werden muss. Sie soll Informationen über Beitragszahlungen, Kosten und Wertentwicklung enthalten.

Einfaches und sicheres Altersvorsorgeprodukt
"Mit den nun vorgestellten technischen Details für Pepps hat die Eiopa ihr Ziel erreicht, dass Pepp ein einfaches, sicheres und verlässliches Altersvorsorgeprodukt für Bürger der EU wird, das dazu beitragen wird, die Rentenlücke für viele zu schließen", sagt Eiopa-Präsident Gabriel Bernardino. Pepp sei eine einzigartige Möglichkeit, Konsumenten die Teilnahme an nachhaltigen Anlagen und der europäischen Kapitalmarktunion zu bieten. Zugleich sei das neue Produkt eine gute Privatrente mit Schutz vor Abwärtsrisken an den Kapitalmärkten. (jb)