Die Botschaft ist erschreckend: 81 Prozent der Rentner in Deutschland können sich finanziell weniger leisten als selbst erwartet. Dies bedeutet Verzicht vor allem bei Auto, Reisen, Luxusgütern und Restaurantbesuchen, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag von HDI Deutschland unter 1.053 Rentnern im Alter zwischen 63 und 70 Jahren.

Vor dem Eintritt in den Ruhestand hatte die Hälfte mit einer höheren Rente gerechnet. Das erstaunt, verschickt die Deutsche Rentenversicherung doch regelmäßig ab dem 27. Lebensjahr Renteninformationen an Versicherte. Inzwischen gibt es auch eine digitale Renteninformation, die Ansprüche weiterer Versorgungseinrichtungen mitbeinhaltet. Dennoch haben laut Umfrage mit 64 Prozent knapp zwei Drittel der Rentner ausschließlich auf die gesetzliche Rente vertraut und nicht zusätzlich vorgesorgt. Rückblickend würden 61 Prozent der Befragten mehr vorsorgen. Dem "früheren Ich" würden sie vor allem den zeitigen Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sowie eine professionelle Beratung empfehlen.

Zusatzvorsorge immer noch stark unterschätzt
Von denjenigen, die zusätzlich vorgesorgt haben, startete lediglich ein Viertel bereits vor dem 30. Lebensjahr damit und ein gutes Drittel (34 Prozent) nach dem 40. Lebensjahr. "Der Stellenwert zusätzlicher Vorsorge während des Erwerbslebens wird stark unterschätzt", sagt Fabian von Löbbecke, Vorstand der HDI Lebensversicherung, verantwortlich für den Bereich Neugeschäft Leben und betriebliche Altersversorgung.

Bei denjenigen, die zusätzlich vorgesorgt haben, dominieren insbesondere die betriebliche Altersvorsorge (47 Prozent), Lebens- und Rentenversicherungen (42 Prozent) sowie Wohneigentum (41 Prozent). Lediglich 24 Prozent haben auf Wertpapiere wie Aktien, Fonds und Anleihen gesetzt. Bei insgesamt 28 Prozent der Befragten, die privat vorgesorgt haben, machen die Betriebsrenten einen großen Anteil am jetzigen Einkommen aus.

Warum persönliche Beratung zur bAV so wichtig ist
"Daher darf es keinen bAV-Vertrieb ohne Beratung geben", forderte Michael H. Heinz jüngst auf einem bAV-Expertenforum des HDI in Köln, dem knapp 420 Makler vor Ort und virtuell beiwohnten. Betriebsrenten bringen substanzielle Altersvorsorge, aber "nur mit kompetenter individueller Beratung von Angesicht zu Angesicht", ist der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) überzeugt.

Der Berufsstand der Versicherungsvermittler habe eine überragende Bedeutung für die Lösung der Probleme sozialer Sicherungssysteme und den Wohlstand der Menschen gerade im Alter. Gleichwohl gebe es besonders im linken Spektrum der Politik in Brüssel und Berlin permanent eine "rein ideologische und faktenfreie Argumentation für ein Provisionsverbot". Doch "wer die Axt an die Existenz der deutschen Vermittler legt, der legt auch die Axt an den deutschen Sozialstaat an", warnte Heinz.

Argumente gegen das Provisionsverbot
Ein Provisionsverbot sieht Heinz als Horrorszenario, das sich bereits in Großbritannien und den Niederlanden verwirklicht habe. Politikern schreibt der BVK-Chef ins Stammbuch: Altersvorsorgeprodukte würden nicht gekauft, sondern müssten verkauft werden, und zwar als individuelle Lösungen einer hochkomplexen Materie. "Die fachkompetente Beratung ist durch nichts zu ersetzen, und ohne Beratung durch Vermittler droht eine flächendeckende Unterversorgung", so Heinz weiter. Ein nicht fachkundiger Vertrieb ohne Beratung oder gar rein staatliche Lösungen bedrohten den Wohlstand. Die ausreichende Versorgung im Alter sei aber nur durch auskömmlich vergütete, fachlich und betriebswirtschaftlich hervorragende und in ihrer Reputation angemessen beleumundete Vermittler sicherzustellen.

"Eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung kostet mit Arbeitgeberzuschuss nur die Hälfte einer privaten Rentenversicherung", betonte Löbbecke in seinem Vortrag auf dem Expertenforum. Makler sollten unterschiedliche Zielgruppen im Blick behalten, von den zehn Millionen Mini- und Midijobbern, bei denen 30 bis 50 Prozent Arbeitgeberzuschuss Sinn ergäben, über ältere Arbeitnehmer, die noch weiterarbeiten wollten, bis hin zu Unternehmern. Löbbecke plädierte einmal mehr für fondsgebundene bAV-Lösungen im Vertrieb.

Neues U-Kassen-Produkt
Wichtig sei in der Beratung auch der Zuflusszeitpunkt für die bAV, insbesondere bei Kapitalauszahlung von Leistungen aus der Unterstützungskasse (U-Kasse) zu Rentenbeginn. Der HDI hat für seine Fondspolice "Safeinvest" einen Kapitalaufschub ins erste Rentenjahr kreiert und ihn "Ratenoption" getauft, für die Löbbecke auch den Begriff "Zehntel-Regelung" verwendete. Womit er im Vertrieb punkten möchte: Es ist nicht nur die Auszahlung in zwei bis zehn gleichhohen Raten möglich, sondern das Restkapital verzinst sich weiter und bringt so am Ende einen zusätzlichen Zinsbonus – sozialversicherungsfrei.

Insgesamt seien, je nach U-Kassen-Leistung, acht bis 18 Prozent Steuerersparnis drin. Für die Sozialversicherung (SV) gelte die bekannte 120tel-Regelung auf das gesamte Ablaufkapital, also eine gleichmäßige SV-Zahlung über zehn Jahre (abzüglich des Freibetrages von aktuell 176,75 Euro pro Monat für die Krankenversicherung der Rentner). Zudem sind die Ratenzahlungen im Todesfall vererbbar. Die HDI-Neuerung geht am 1. Juli in den Vertrieb.

Zielgruppen, Portabilität und eine nette Garantie
Allerdings ist für U-Kassen-Ansprüche im Gegensatz zu Direktversicherung und Pensionskasse keine Mitnahme zum nächsten Arbeitgeber vorgesehen, sondern nur die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Daher avisiert Löbbecke für den Vertrieb insbesondere die Zielgruppe 55 plus von Arbeitnehmern, denen die Portabilität der bAV-Ansprüche nicht mehr so wichtig ist, weil sie ihren Job nicht mehr wechseln wollten. Profitieren dürften dabei insbesondere Besserverdiener, die zusätzlich zur Direktversicherung ihre bAV noch mit laufenden oder steigenden Beiträgen aufstocken und steuerlich optimieren wollten. "Die Einrichtung einer U-Kasse für den Vertrieb ist nicht schwierig und wir sind Maklern dabei natürlich behilflich", so Löbbecke auf Nachfrage. 

Auch für die Anwartschaftsphase bietet der HDI etwas Neues: Bereits für alle Abschlüsse ab 1. Juli 2024 wird eine automatische Zertifizierungsgarantie des garantierten Rentenfaktors in Fondspolicen (bAV und private Altersvorsorge) auf den neuen Höchstrechnungszins ausgesprochen, der im Neugeschäft eigentlich erst ab 1. Januar 2025 greift. Das Zertifikat gilt in allen Tarifen außer bei der Basisrente, die ja staatlich zertifiziert und damit nicht zusätzlich unternehmensindividuell variabel ist. (dpo)