In Zeiten, da klassische Lebensversicherungen kaum noch Zinsen erwirtschaften, erscheinen fondsgebundene Versicherungsprodukte als gute Alternative. Damit, so sind viele Sparer überzeugt, lässt sich den Mickerzinsen ein Schnippchen schlagen, damit die Altersvorsorge später nicht ganz so mager ausfällt. Doch diese Rechnung geht nicht unbedingt auf.

Seit Jahresbeginn verdüstern sich die Perspektiven: Die Allianz und die Zurich – zwei der zehn größten Fondspolicenanbieter – senken in verschiedenen Tarifgenerationen den Rechnungszins für den Rentenfaktor. Auch weitere Versicherer haben ihre Rentenfaktoren heruntergeschraubt, wie eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE zeigt.


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Einfache Rechnung
"Der Rentenfaktor ist eine Umwandlungsquote", erklärt Michael Franke, Geschäftsführer des auf Versicherungen spezialisierten Analysehauses Franke und Bornberg aus Hannover. "Er gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält", sagt der Experte. Beläuft sich der Rentenfaktor beispielsweise auf 41,29 Euro und die Ablaufleistung auf 80.000 Euro, so erhält der Ruheständler monatlich eine Summe von 330,32 Euro vor Steuern. Die zugrundeliegende Rechnung ist simpel: 80.000 / 10.000 = 8.
8 x 41,29 = 330,32.

Komplizierter ist die Methode, nach der die Versicherer den Rentenfaktor berechnen. Eine wichtige Größe ist der Rechnungszins. Dieser orientiert sich meist an dem gesetzlich vorgeschriebenen Referenzzins, mit dem Versicherer ihre Zinszusatzreserve höchstens bewerten dürfen. Und der ist aufgrund des Niedrigzinsniveaus im Sinkflug. Liegt er derzeit noch bei 2,54 Prozent, so wird er Ende 2017 voraussichtlich auf 2,25 Prozent fallen.

Zusätzliche Sicherheitspuffer
Das veranlasst einige Unternehmen dazu, den Rechnungszins für die Rentenfaktoren in ihren Fondspolicen herabzusetzen. Denn: Auch für Verträge mit hohen Rechnungszinsen sind zusätzliche Sicherheitspuffer notwendig. "Würden wir den Rentenfaktor nicht senken, müsste mehr Geld aus chancenreicheren Investments in gering verzinste Anlagen fließen", heißt es etwa bei der Allianz. Dies würde aber die Ertragschancen der Kunden über viele Jahre hinweg mindern – und damit ihre Aussicht auf mehr Geld im Alter.

Das stimmt. Es ist daher auch nicht gesagt, dass Inhaber von Fondspolicen, die aktuell von einer Senkung des Rentenfaktors betroffen sind, im Ruhestand automatisch eine geringere monatliche Rente erwartet als die bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellte Mindestsumme. Klar ist allerdings, dass der Teil, der über den hohen Rentenfaktor zu Beginn der Sparphase zugesagt worden ist, abnimmt, wenn der Faktor heruntergeschraubt wird. Hier können kräftige Einbußen auf die Sparer zukommen.

Nicht jeder Versicherer kann den Rentenfaktor senken
Gute Nachrichten für Inhaber von Fondspolicen und ihre Berater gibt es aber auch: Nicht alle Versicherer können den Rentenfaktor senken. Dies ist nur möglich, wenn im Vertrag eine sogenannte Treuhänderklausel steht, die dies unter bestimmten Bedingungen erlaubt. (am)


Einen ausführlichen Bericht darüber, wie sich eine Senkung des Rentenfaktors auf die späteren Leistungen aus Fondspolicen auswirken kann, lesen Sie in der kommenden Heftausgabe 1/2017 von FONDS professionell, die Ende März erscheint.