Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, mittels freiwilliger Extra-Zahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung früher in den Ruhestand zu gehen ohne jedoch Abschläge bei den monatlichen Bezügen hinnehmen zu müssen. Vor zwei Jahren hatten 11.620 Versicherte mit Sonderbeiträgen spätere Rentenminderungen ausgeglichen, Ende 2018 waren es bereits 17.086 Versicherte – fast 50 Prozent mehr.

Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unter Berufung auf eine Analyse der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die ihr vorliegt. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor. Jeder der frewilligen Überzahler überwies laut der Auswertung 2018 im Schnitt etwas mehr als 17.000 Euro jährlich an die DRV. Eine Sprecherin wertete dies als "Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit der gesetzlichen Rente".

Flexirentengesetz von 2017
Möglich macht diesen Schritt das "Flexirentengesetz". Es trat im Juli 2017 in Kraft. Seither kann jeder, der gesetzlich rentenversichert ist, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig Ausgleichszahlungen aus eigener Tasche leisten, wenn er abschlagsfrei früher in den Ruhestand gehen will. Besonders attraktiv ist das laut der Zeitung für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind und daher eigentlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssten. Das Gesetz ermöglicht es ihnen, bereits mit 63 Jahren das Erwerbsleben zu beenden und dabei fällige Einbußen zu vermeiden.

Die Rechnung bei den Kürzungen ist einfach. Für jeden Monat, den man ab dem 63. Lebensjahr an früher in Rente zu gehen beabsichtigt, wird ein Abschlag vom Ruhegeld in Höhe von 0,3 Prozent fällig – macht pro Jahr 3,6 Prozent. Maximal kann sich dieser auf 14,4 Prozent belaufen, wenn ein Versicherter vom Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63 Jahren in Rente geht. 

Die Sonderzahlungen zur Vermeidung dieser Minderungen können sich aber nur Gutverdiener und Vermögende leisten. Denn wer etwa eine Ruhegeld von 1.800 Euro beziehen und zwei Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand gehen will, muss der SZ zufolge mehr als 30.000 Euro als Ausgleich extra in die Kasse einzahlen. Vier Jahre früher würde es in diesem Fall schon mehr als 66.000 Euro kosten. Allerdings bestehe die Möglichkeit, die Extra-Zahlungen bis zu einer Obergrenze von der Steuer absetzen. (jb)