Die Bundesregierung hält an ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen fest, Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Finanzaufsicht Bafin zu stellen. Das hat nun – überraschender Weise – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert. Er befürchtet, dass aufgrund dieses Schrittes im nächsten Zug auch gewerbliche Versicherungsvermittler der behördlichen Kontrolle unterstellt werden könnten. Das wiederum würde zu höheren Kosten führen, insbesondere und auch für die Versicherungsunternehmen, die der GDV repräsentiert.


Andere Verbände und Institutionen haben sich ebenfalls gegen eine Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler ausgesprochen. Die Begründungen finden Sie oben in der Bilderstrecke!


Der GDV argumentiert in einer Stellungnahme, dass viele Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34d GewO auch über eine 34f-Zulassung verfügen. Weiter fordert er, dass die Aufsicht über diese beiden Vermittlertypen gleich geregelt sein und nicht durch verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Anforderungen erfolgen soll: "Einhergehend mit einheitlichen Beurteilungsmaßstäben sollen dementsprechend auch die Sanktionsmechanismen gegen Gewerbetreibende einheitlich ausgestaltet und ausgeübt werden", heißt es in dem Positionspapier.

Höhere Kostenbelastung für Mitglieder verhindern
Daraus folgt: Sollte Berlin tatsächlich 34f-Vermittler künftig der Bafin unterstellen, müssten konsequenterweise auch Versicherungsvermittler von ihr kontrolliert werden. Zumindest muss man den GDV so verstehen, wenn er schreibt, dass von den Regierungsplänen auch die Versicherungsvermittler betroffen sind. Zumal er weiter explizit warnt, dass "eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin kein Präjudiz für die Aufsicht über Versicherungsvermittler sein darf.“

Genau gegen diese Schlussfolgerung wendet sich der Versicherungsverband aber. Der Grund sind die Kosten der Beaufsichtigung, die die kontrollierten Finanzdienstleister selbst tragen müssen. Weil viele Vermittler als Kleinbetriebe organisiert sind, könnte eine Bafin-Aufsicht für sie zu teuer werden. Der GDV denkt aber auch an seine Mitglieder – die Versicherer, denen in dem Fall auch höhere Kosten drohen, da sie zusätzlich zu den Aufwendungen für ihre Beaufsichtigung noch die gebundenen Vertreter stemmen müssten.(am/jb)