Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt, den Höchstrechnungszins 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent anzuheben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt dies. "Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren", lässt sich GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Pressemitteilung des Verbandes zitieren.

Die Entscheidung über die Anpassung obliegt dem Bundesfinanzministerium. "Sollte es den Vorschlag annehmen, stiege der Höchstrechnungszins erstmals seit dann 30 Jahren", teilt der GDV mit. Mit dem angepassten Höchstrechnungszins könnten Versicherer ihren Kunden höhere Garantiezinsen bieten, auch die garantierten Rentenleistungen könnten steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Das letzte Wort hat der Bundesfinanzminister
Die Deutsche Aktuarvereinigung – die Berufsvereinigung der Versicherungsmathematiker – und die Finanzaufsicht Bafin treffen alljährlich Empfehlungen zur Anpassung des Höchstrechnungszinses für das übernächste Jahr. Daran gebunden ist das Bundesfinanzministerium jedoch nicht. Wirksam wird die Zinsanpassung durch Änderung der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung.

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind die Garantien der Neuverträge betroffen, die ab Zinsanhebung geschlossen werden. (fp)