Die Lüneburger Finanzberater Frerk und Frank Frommholz warnen ihre Kunden in ihrem "Mandantenbrief" eindrücklich vor möglichen Vermögensverlusten mit bestehenden Lebensversicherungen.

"Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen", schreiben die beiden Honorarberater. "Jeder Verbraucher sollte die eigenen noch bestehenden Kapitallebensversicherungen kritisch hinterfragen und möglicherweise Konsequenzen ziehen."

"Extreme Schwierigkeiten"
Die Finanzexperten verweisen auf einige Nachrichten der vergangenen Wochen: Die Generali Deutschland möchte ihr Lebensversicherungsgeschäft einem Abwickler übergeben, der Ergo-Konzern will offensichtlich seine beiden Töchter Ergo Leben und Victoria Leben abstoßen. "Das würde den bereits begonnenen Strukturwandel im schwierigen Markt der Lebensversicherungen wohl erst richtig in Schwung bringen", so Frank und Frerk Frommholz.

Die beiden Inhaber der Finanzberatung Frommholz zitieren Axel Kleinlein, den Vorstandschef des Bundes der Versicherten, mit der Aussage, dass in den kommenden zwei Jahren erste Versicherer ins Wanken geraten dürften – unabhängig von ihrer Größe. Schuld sei die gesetzliche Verpflichtung der Versicherer, ihre Rücklagen bis 2025 von 45 auf 196 Milliarden Euro zu steigern. "Dies stellt die Versicherer in der derzeitigen Nullzinsphase vor extreme Schwierigkeiten. Viele sind schon damit überfordert, überhaupt noch die Rendite zu erwirtschaften, die erforderlich ist, um ihren Kunden die versprochenen Zinsen zu zahlen", so die Honorarberater.

Bafin kann Verpflichtungen der Versicherer herabsetzen
Zudem verweisen sie auf Paragraf 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der es der Bafin erlaubt, Lebensversicherern in Schieflage Auflagen zu machen. Die Behörde kann außerdem Verpflichtungen aus Versicherungen herabsetzen.

"Unverständlich: Die Pflicht der Kunden, die Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt", so das Frommholz-Duo. "Das heißt im Klartext: Die Kunden müssen im schlimmsten Fall ihre Beiträge weiterzahlen, erhalten aber von der Versicherung nur noch einen herabgesetzten Betrag zurück. Und das behördlich verordnet. Eigentlich unvorstellbar in unserem Rechtsstaat. Aber verbindliche Rechtslage." (Lesen Sie zu den Hintergründen auch den Artikel "Einstürzende Altbauten" in FONDS professionell 3/2016, Seite 294. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin abrufen.)

"Das Risiko steigt stetig weiter"
Die Finanzberater hatten ihre Kunden bereits 2015 vor einer möglichen Schieflage der Lebensversicherer gewarnt. "Es wirkt irgendwie wie ein leises Schneerieseln am verschneiten Berghang. Ob und wann eine Lawine droht ist unklar, aber das Risiko steigt stetig weiter", schreiben sie heute.

Ihre Empfehlung: "Sollten Sie derartige Verträge in den Büchern haben, lassen Sie uns gemeinsam nochmal drauf blicken." Grundsätzlich seien sie dagegen, langfristig ausgerichtete Strategien vorzeitig zu beenden. Hier liege allerdings eine Sonderkonstellation vor: "Die gegenwärtige Zinsphase war noch vor Jahren völlig unvorstellbar, so auch die nun offensichtlich gewordenen Konsequenzen."

Insofern sollte die regelmäßige Jahresmitteilung nicht einfach nur abgeheftet, sondern der Vermögenswert in seiner Substanz und Nachhaltigkeit hinterfragt werden, so der Rat der Finanzprofis. Der letzte Satz des "Mandantenbriefs" ist gefettet: "Es droht ein Vermögensverlust bei bestehenden Lebensversicherungen." (bm)