Das gesetzliche Rentensystem der Bundesrepublik muss dringend reformiert werden. Der Grund ist seit Jahrzehnten bekannt: Immer weniger junge Erwerbstätige haben eine immer größer werdende Gruppe von Rentnern mitzufinanzieren. Erst recht, wenn in dem kommenden zehn Jahren die sogenannten "Babyboomer" aus dem Berufsleben ausscheiden.

Um entsprechende Wege aus dem vorhersehbaren Dilemma zu finden, hatte die Regierung 2018 eine "Rentenkommission" eingesetzt, die praktikable Vorschläge für einen "verlässlichen Generationenvertrag" für die Zeit ab 2025 vorlegen sollte. Dann nämlich werden die Finanzreserven, über die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) heute verfügt, voraussichtlich aufgebraucht sein. Ohne Neujustierung müssten nach geltendem Recht die Rentenbeträge steigen und das Rentenniveau sinken.

Kurz vor Präsentation des Abschlussberichtes, der am 10. März vorgelegt werden sollen, ist völlig unklar, ob sich die zehn Kommissionsmitglieder aus Vertretern der Politik, der Arbeitgeberseite, Gewerkschaften sowie der Wissenschaft auf eine gemeinsame Linie werden einigen können. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Der Grund für das mögliche Scheitern seien beispielsweise "rentenpolitische Denkverbote", die den Diskussionsspielraum sehr einengen, lässt die FAZ Kommissionsmitglied Axel Börsch-Supan, Wirtschaftsprofessor an der TU München, zu Wort kommen. Der Rentenexperte spiele unter anderem auf die Vorgabe von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, nicht am Renteneintrittsalter zu rütteln, das bis 2031 auf 67 Jahre steigt.

Keine unabhängige Kommission?
Der Zeitung zufolge sei eine unabhängige Arbeit der Kommission von Anfang an ferner dadurch erschwert gewesen, dass das Gremium von Politikern der Regierungskoalition dominiert werde. Unter der Leitung der ehemaligen Abgeordneten Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) gehören der Kommission unter anderem auch Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe und die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast an. 

Schiewerling und Lösekrug-Möller wiesen Börsch-Supans Kritik zurück und betonten gegenüber der FAZ, dass der Bericht noch nicht fertig sei. "Die Kommission hatte und hat keine Denkverbote", stellten sie weiter fest. So stimme es "definitiv nicht", dass Heil der Kommission eine Vorgabe zur Regelaltersgrenze gegeben habe.

Selbst gegrabene Löcher
Allerdings hat die Regierung den finanziellen Handlungsspielraum für die künftige Ausgestaltung der Rente durch bereits beschlossene und geltende Leistungsausweitungen eingeengt. Dazu zählt etwa die Rente ab 63. Hinzu kommt die umstrittene "Haltelinien" für das Rentenniveau (mindestens 48 %) und der fixe Beitragssatz (höchstens 22%), die bis 2025 gelten sollen – und nach dem Willen einiger SPD-Politiker womöglich darüber hinaus. (jb)