Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) wird sich für die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels in Höhe von 2,5 Prozent bei Abschlussvergütungen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten stark machen. Das kündigte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck im Rahmen eines Verband-Fachtages am 4. Juni an, wie der BDVM selbst mitteilte. Allerdings fordert der Verband im Gegenzug höhere laufende Vergütungen. 

Billerbeck betont ferner, dass Courtagen die Vergütung der Versicherungsmakler bleiben. Dennoch müssten Übertreibungen und Fehlanreize "zum Wohl der Versicherungsnehmer und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden Makler" vermieden werden. Beide Ziele könnten mit dem Vorschlag erreicht werden. 

Immer wiederkehrende Diskussionen um Provisionsverbot
Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund, dass Behörden und Politiker wegen zu hoher Produktkosten, von denen Provisionen einen großen Teil ausmachen, immer wieder ein vollständiges Provisionsverbot diskutieren – wie jüngst im Rahmen der Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie

Dabei sei die Branche selbst schuld, so Billerbeck. Statt einsichtig zu sein, legten manche Marktteilnehmer trotz deutlicher Kritik der Finanzaufsicht Bafin noch nach. "Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, dass man das Heft des Handelns erneut in die Hand bekommt", lässt sich der BDVM-Präsident zitieren. Vermittlerverbände müssten daher auch eine aktiv gestaltende Rolle einnehmen. Umso wichtiger sei es, auch andere Verbände für diese Position zu gewinnen.

BDVM-Mitglieder stimmen Vorstoß zu
Der Verband hat für diesen Vorstoß die Mehrheit seiner im Lebensversicherungsbereich tätigen Versicherungsmakler hinter sich. Bei einer Mitgliederumfrage zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich haben sich 54,4 Prozent von 160 Umfrageteilnehmer für die Begrenzung der Abschlussvergütung auf 2,5 Prozent und einer gleichzeitigen höheren laufenden Vergütung ausgesprochen. (jb)