Maxpool öffnet Bestandsbörse für externe Makler
Der Hamburger Maklerpool Maxpool hat seine digitale Bestandsbörse nun für externe Makler geöffnet. Beide Seiten sollen so vom größeren Angebot profitieren.
Maxpool öffnet die im Februar gestartete digitale Bestandsbörse zum Kauf und Verkauf von Versicherungsbeständen für bestehende Maklerpartner nun auch für externe freie Vermittler. Das teilt der in Hamburg ansässige Maklerpool mit. Die Börse solle den Kauf und Verkauf von Beständen dank digitaler Hilfsmittel vereinfachen und eine Alternative zum klassischen Bestandsverkauf bieten. Allerdings ist der Abschluss selbst nicht automatisch: Wenn das Tool einen Käufer und einen Verkäufer für einen Bestand gefunden hat, stellen Mitarbeiter von Maxpool den Kontakt her und begleiten den Verkauf weiter – inklusive der Klärung aller rechtlichen Fragen.
Nach Angaben von Maxpool war die Öffnung der Plattform für externe Makler von Anfang an geplant gewesen. "Auch wenn die Nutzung der Bestandsbörse zunächst ausschließlich unseren Vertriebspartnern vorbehalten war, sollten langfristig auch externe Makler ihre Angebote und Gesuche dort platzieren können", sagt Vertriebsvorstand Kevin Jürgens. "Das positive Feedback und die wachsende Zahl der Nutzer bestärken uns darin, mit der Öffnung der Plattform nach außen nun diesen nächsten Schritt zu gehen." Zumal Makler in einem größeren Interessenten-Pool schneller einen Käufer oder Verkäufer finden. (jb)
Kommentare
Nein so einfach ist es nicht mehr
AntwortenLeider verkennt man die Probleme und die sind gewaltig. Bestände kaufen bedeutet rechtlich auch die Haftungsfehler mit einkaufen. Das Problem fängt schon wie beim Policen-Modell an, so wie die Übergabe der Unterlagen vor der Unterschrift, den schriftlichen Beweis, dass der Kunde alle Unterlagen vorher bekam. Damit tritt schonmal die Verjährung gar nicht ein und mit Renteneintritt nun, wenn eine Rückabwickelung für den Kunden lukrativer ist? Wird sein Anwalt dies veranlassen. Für diese Fehler steht dann der aktive Makler dann finanziell gerade, weil dieser als unabhängig gilt, so hat zum eigenen Schutz dieses zu prüfen. Eine mündliche Haftungsabnahme gibt es nicht, eine schriftliche Haftungsübernahme schießt sich nach § 91 AktG oder § 40 GmbHG aus. Man braucht sich nur das Urteil, OLG Dresden 4U1189/17 durchlesen, dieses Gericht verwies auf das Urteil vom BGH IV ZR 164/11, von 11.07.2012. Hier dürfte die Frage der bAV, eine anlagegerechte Beratung nach dem Bond-Urteil gänzlich fehlen! Analog gilt dies auch für Riester und Rürup gelten, denen steht eine steuerliche Begünstigung durch einen Versicherungsmantel nicht entgegen. Folgerichtig kauft der Makler "die Katze im Sack" ein, weil dieser nicht alles vor den Kauf überblickt.
Bruno1968 am 26.10.23 um 09:48Spezialisierte Angebote für die Maklernachfolge sind goldwert
AntwortenDas Lob gebührt Maxpool, denn Plattformen wie diese fördern den transparenten und aktiven Austausch im Bereich der Maklernachfolge. Währrend sich bei unseren Recherchen immer mal wieder Kollegen auf Plattformen wie NEXXT oder Kleinanzeigen-Portalen verirren, so dürften die höchsten Erfolgsaussichten auf eine geeignete Nachfolge doch im Kreise seines gleichen liegen. Die Digitalisierung trägt zudem dazu bei, dass längst nicht mehr die Berufskollegen aus der gleichen Stadt oder dem Nachbardorf die beste Wahl darstellen. Auch auf unsere Fondsbestand-Seite wenden sich Berater aus ganz Deutschland zwecks Verkaufsanfrage. Denn der Kundenstamm mag sich geografisch gesehen zwar häufig noch um den eigenen Heimatort drehen, doch sind Berater inzwischen auch immer breiter unterwegs. Und dank der Videoberatung oder dem Office-Center stellt dies auch kaum noch ein Problem dar.
Fondsbestand.de am 25.10.23 um 20:11