Das Leben bietet mehr als Arbeit. Grundsätzlich wollen viele Deutsche frühzeitig in Pension gehen, zeigte jüngst eine Umfrage von Union Investment. Ein Rentenbeginn, der vom gesetzlichen Renteneintrittsalter abweicht, führt allerdings zu Ab- beziehungsweise Zuschlägen, mahnt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Während ein späterer Renteneintritt mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent honoriert wird, kürzt die Rentenversicherung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme die Rente um 0,3 Prozent für jeden früheren Monat.

Wer zum Beispiel ein Jahr vorzeitig in Rente gehen will, müsse demnach eine jährliche Rentenminderung um 3,6 Prozent in Kauf nehmen, zeigt eine Modellrechnung des DIA. Bei einer ursprünglichen Rentenhöhe von angenommen 1.500 Euro seien das immerhin 54 Euro im Monat. Zudem gelte die Kürzung unabänderlich für die gesamte Rentenbezugsdauer.

Doch es gibt scheinbar Abhilfe: Seit dem 1. Juli gilt das sogenannte Flexirentengesetz. Damit ist der Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt nun früher möglich als bisher. Zuzahlungen können nun bereits ab dem 50. Lebensjahr vorgenommen werden. Bislang war dies erst ab dem Alter von 55 Jahren möglich. Konkret heißt das: Die Versicherten können den drohenden Rentenabschlag durch freiwillige Extra-Beitragszahlungen in die öffentliche Kasse ganz oder teilweise ausgleichen. 

Erst denken, dann handeln
"Dafür sind aber durchaus erhebliche Beträge erforderlich", sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Wer bei einer Rente von 1.500 Euro drei Jahre früher und dennoch abschlagsfrei in Rente gehen möchte, müsse im angeführten Beispiel im Vorfeld 41.380 Euro aufbringen, um den kalkulatorischen monatlichen Abschlag in Höhe von 162 Euro voll zu kompensieren.

"Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen“, erläutert Morgenstern. (fp/ps)