Ab dem 10. März 2021 müssen Versicherungsvermittler, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, ihre Kunden darüber informieren, wie sie mit bestimmten Aspekten der Nachhaltigkeit umgehen. Dies sieht die EU-Verordnung "über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" vor. FONDS professionell ONLINE berichtet in einer mehrteiligen Serie ausführlich darüber. 

Konkret geht es um vorvertragliche Informationen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zufolge geht es dabei unter anderem um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte.

Veröffentlichung auf der Internetseite
"Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten, sind sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern, wobei sie auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen sind", so der Verband weiter. All diese Informationen sind auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe zu veröffentlichen, so dass sie Kunden bereits bei der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen.

"Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, haben wir in Zusammenarbeit mit Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste veröffentlicht", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind." Diese Checkliste inklusive möglicher Textbausteine, mit denen Vermittlern ihrer Pflicht nachkommen können, bietet der BVK auf seiner Website zum kostenfreien Download an. (jb)