Im vergangenen Jahr sind beim Versicherungsombudsmann 18.344 Beschwerden neu eingegangen (+1,2 Prozent) und 17.904 beendet worden (-1,5 Prozent). Zulässig waren allerdings nur 14.106 Beschwerden (+6,6 Prozent). Dies hatte der Schlichter schon zu Jahresbeginn bekanntgegeben. Weitere Fakten aus dem "Tätigkeitsbericht 2021" – auch zu Beschwerden über Vermittler – folgten Anfang Februar.

Demnach gab es 2021 von den 17.300 Beschwerden gegen Versicherer und deren gebundene Vertreter rund 2.800 unzulässige Eingaben, wie sich nach der juristischen Prüfung ergab. Dies ist beispielsweise bei Beschwerden in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung der Fall, für die es einen eigenständigen PKV-Ombudsmann gibt, oder in Fällen, bei denen der Versicherer nicht Mitglied im Schlichterverein ist. Erfahrungsgemäß sind etwa 25 Prozent der Beschwerden unzulässig.

Traditionell spielen Beschwerden über Vermittler beim Versicherungsombudsmann eine untergeordnete Rolle. Anders als bei Reklamationen gegenüber Versicherern und deren gebundenen Vermittlern kann der Ombudsmann keine für unabhängige Vermittler verbindlichen Entscheidungen treffen. Verbraucher "bekommen aber in jedem Fall eine kompetente rechtliche Prüfung mit verständlicher Begründung", heißt es im Internetangebot des Schlichters. Damit könnten sie fundiert überlegen, ob juristisch weiter vorgegangen werden soll.

Beschwerde beim Ombudsmann lohnt
Kürzlich stellte Constantin Graf von Rex, seit 1. Februar Geschäftsführer des Schlichtervereins, den "Jahresbericht 2021" (externer Link) vor. Dabei wird stets auch die Erfolgsquote der zulässigen Beschwerden genannt. Bei den 2021 beendeten Verfahren betrug die Erfolgsquote zugunsten der Kunden bei den Beschwerden über Versicherer 45,1 Prozent (2020: 46,5 Prozent). Die Lebensversicherung wird gesondert betrachtet. Hier gab es 2021 aus Kundensicht 29,7 Prozent erfolgreiche Beschwerden (2020: 26,6 Prozent). Die Zahl der aus Kundensicht erfolgreichen Beschwerden über Vermittler betrug bei den 2021 beendeten Verfahren nur 16,8 Prozent (2020: 28,5 Prozent; 2019: 24,8 Prozent).

Nicht nur 2019 und 2020 gab es skurrile Fälle, in denen der Ombudsmann verärgerten Kunden von privaten Versicherungen helfen konnte. Auch 2021 war dies wieder der Fall. FONDS professionell ONLINE dokumentiert einige Fälle aus der Praxis des Schlichters in der Bildergalerie oben. (dpo)