Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier hat auf der Homepage (externer Link) des Vereins erste Angaben zu Kundenbeschwerden über die Versicherer 2023 gemacht. Demnach ist die Zahl der beendeten Eingaben um 7,3 Prozent auf 17.466 gestiegen, nachdem sie 2022 noch um 9,1 Prozent auf 16.277 gesunken war (2021: 17.904). Während 2022 den niedrigsten Wert der vergangenen fünf Jahre darstellte, gab es zuvor 2018 den höchsten Wert mit reichlich 19.200 Eingaben.

Neu eingegangen sind 2023 insgesamt 18.037 Beschwerden (+13,4 Prozent), nachdem die Beschwerdeflut 2022 mit nur 15.907 Eingaben abgeebbt zu sein schien – mit 13,3 Prozent weniger Reklamationen als 2021, als 18.344 Beschwerden gezählt worden waren. Im Schnitt der vergangenen fünf Jahre gab es seit 2019 rund 17.590 Beschwerdeeingänge pro Jahr. Ursachen für den Rückgang dürfte der "Jahresbericht 2023" nennen, der im Mai erwartet wird.

Häufige Beschwerden zu Jahresbeginn und am Jahresende
Der Eingang der Beschwerden ist traditionell im ersten und im letzten Quartal eines Jahres am höchsten. Diesmal waren es in diesen beiden Quartalen 2023 jeweils deutlich über 4.800 Eingaben – also je rund 550 mehr als 2022. Im zweiten und dritten Quartal 2023 gab es je rund 4.200 neu eingegangene Beschwerden – also je rund 400 mehr als 2022.

Zu den Kundenbeschwerden über Vermittler sowie zur Beschwerdestatistik der einzelnen Sparten, zum Anteil der zulässigen Eingaben und zur Verfahrensdauer machte der Ombudsmann noch keine Angaben. Traditionell folgen erste Details dazu Ende Januar im Tätigkeitsbericht. Im Jahresbericht im Mai werden dann üblicherweise auch zahlreiche Einzelfälle aus dem Alltag des Schlichters veröffentlicht.

Erste Ombudsfrau kommt am 1. April
Übrigens: Schluckebier gibt seinen Posten nach fünf Jahren als Versicherungsombudsmann zum 31. März 2024 auf. Dann übernimmt Sibylle Kessal-Wulf als erste Versicherungsombudsfrau, die zuletzt Richterin am Bundesverfassungsgericht war. Traditionell wird der Ombudsmann-Verein von Richtern im Ruhestand geleitet.

Grundsätzlich prüft der Ombudsmann jede Beschwerde. Je nach Ergebnis kommt es entweder zu einer Entscheidung, Empfehlung oder einem Schlichtungsvorschlag, bei dem die Sach- und Rechtslage in verständlicher Sprache erläutert wird. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann der Ombudsmann verbindlich zugunsten der Verbraucher entscheiden. Er arbeitet für Verbraucher kostenfrei. (dpo)