Versicherungsmakler werden in aller Regel vom Versicherer über eine Courtage vergütet, die in der Prämie der Police einkalkuliert ist. Mitunter haben Makler aber gute Gründe, ein Produkt ohne Courtage zu vermitteln, sogenannte Nettotarife. Um dennoch einen Lohn zu bekommen, müssen die Vermittler eine separate Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden schließen.

Ein solcher Honorarvertrag regelt die Höhe der Vergütung, deren Fälligkeit und weitere Modalitäten. Um Maklern hierbei unter die Arme zu greifen, hat der Arbeitskreis Beratungsprozesse einen Muster-Honorarvertrag entwickelt, wie er in einer Pressemitteilung schreibt. Dieser eignet sich für laufende Zahlungen ebenso wie für Einmalbeträge. Eine konkrete Regelung für den Fall der Rechtsnachfolge wie etwa bei einem Verkauf erleichtert die rechtskonforme Übertragung des Bestands. (fp)

Der Mustervertrag ist hier auf der Internetseite des Arbeitskreises zu finden und kann von dort kostenlos heruntergeladen werden.